Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung

  • Moin moin,


    ich finde leider im Forum keine klare Antwort auf meine Frage.

    Als Werbegeschenke verkaufe ich Honig und Likör an meinen Arbeitgeben.

    In meiner Rechung weise ich für den Honig 10,7 % Umsatzsteuer aus und verweise auf die Kleinunternehmerregelung § 19 USG.

    Und gebe meine private Steuernummer an.

    Nun sagt mir die Buchhaltung, ich müsse hierfür Gewerbe anmelden! Im Forum habe ich keine klare Antwort gefunden und auch im YT-Beitrag bei den Montagsimkern kommt es nicht klar heraus.

    Könnt Ihr mir helfen?

    Muß ich Gewerbe anmelden um die 10,7% auf Urprodukte als Imker ausweisen zu dürfen?

  • Und gebe meine private Steuernummer an.

    Wie sieht denn diese Steuernummer aus? Die persönliche Identifikationsnummer hilft da nicht.


    In meiner Rechung weise ich für den Honig 10,7 % Umsatzsteuer aus und verweise auf die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

    Also entweder oder. Man kann nicht Kleinunternehmer sein und Umsatzsteuer ausweisen.

    Kleinunternehmer wärst Du ohnehin nur, wenn Du dem FA gegenüber den Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung erklärst.


    Die steuerliche Lösung sieht so aus:

    • Der Honig wird immer mit 10,7% versteuert.
    • Der Likör ebenfalls, wenn der Umsatz mit solchen Produkten nicht höher ist als 4.000 € im Jahr.
    • Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregleung entfällt dann natürlich und Du kannst die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen.

    Mit der Gewerbeanmeldung ist das etwas komplizierter. Für die Imkerei brauchst Du sie nicht. Für die Likörherstellung dagegen grundsätzlich schon. Gewerbsmäßig tätig i.S.d. Gewerbeordnung bist Du aber erst bei nennenswerten Erträgen. Wenn der Likörverkauf also nur ein paar hundert Euro im Jahr ausmacht, ist auch keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Hi,


    wenn der Hinweis auf §19 UST angegeben ist, muss auch eine Gewerbeanmeldung erfolgt sein.

    Allerdings bist Du als Imker Landwirt, und unterliegst normalerweise nicht der Kleinunternehmerregelung, sondern der Durchschnittssatzbesteuerung.

    Bei Rechnungen bis 250€ benötigst Du keine Steuernummer, darüber schon.

    Diese erhälst Du beim Finanzamt. Diese hat nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun.


    Gruss Joachim


    p.s. Wolfgang war schneller und kennt sich besser aus.

  • wenn der Hinweis auf §19 UST angegeben ist, muss auch eine Gewerbeanmeldung erfolgt sein.

    Au weia, da kommt wieder mal alles durcheinander. Die umsatzsteuerliche Behandlung hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Auch Imker, die zur Regelbesteuerung optieren, müssen kein Gewerbe anmelden. Freiberufler auch nicht, obwohl sie umsatzsteuerpflichtig sind.

    Leute macht Euch doch erst mal schlau, bevor Ihr solchen Quark verbreitet.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Jo, das ist ja jetzt das Problem.

    Ich habe mir zusätzlich noch eine PDF runtergeladen: "Steurliche Behandlung der Hobbyimker"

    von Markus Greiner von 2020.

    In seiner Musterrechnung verweist er auf §19 USG und weist 10,7% Ust für Honig aus, aber nicht für Met.

    Genau gegenteilig zu Deiner Aussage. Da sind sie wieder, meine beiden Probleme ;) .

    Meine Rechnung habe genau nach diesem Muster aufgebaut und die Buchhaltung bemängelt dies. Ist aber selber eher ahnungslos zu diesem Thema.

  • Hallo Bernd,


    lies doch den Beitrag von Wolfgang weiter oben. Ich denke mal das Du nicht

    für mehr als 4000€ Likör verkaufst.Somit kannst Du 10,7% angeben.

    Wenn der Rechnungsbetrag unter 250€ ist, dann ohne Steuernummer, ansonsten eine beim

    Finanzamt beantragen. Das wird meistens lustig, da sie sich mit dem Fall nicht

    immer auskennen. Bei mir waren es 4 Besuche und einige Monate an Zeit.


    Gruss Joachim

  • wenn der Hinweis auf §19 UST angegeben ist, muss auch eine Gewerbeanmeldung erfolgt sein.

    Au weia, da kommt wieder mal alles durcheinander. Die umsatzsteuerliche Behandlung hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Auch Imker, die zur Regelbesteuerung optieren, müssen kein Gewerbe anmelden. Freiberufler auch nicht, obwohl sie umsatzsteuerpflichtig sind.

    Leute macht Euch doch erst mal schlau, bevor Ihr solchen Quark verbreitet.

    Genau DAS wollte ich wissen !


    Danke Dir! :thumbup:

  • Ich habe wegen einer Steuernummer auch mal bei meinem Finanzamt nachgefragt. Nach einigem Hin und Her kam dann raus, dass für Imker die landwirtschaftlichen Spezialämter zuständig sind. Also da angerufen, das ist bei mir der Nachbarkreis. Man muss über Elster einen Erfassungsbogen ausfüllen und die imkerliche Situation schildern. Da das Amt dann auch für die anderen steuerlichen Erhebungen zuständig ist würde man vom Heimatamt die Unterlagen anfordern, da dann zukünftig alles über die Spezialstelle laufen würde. Und das kann dauern. In der Übergangszeit dürfte man seine normale Steuer ID auf einer Rechnung angeben, müsste die Rechnung aber nach der Zuteilung der Steuernummer umschreiben. Selbst für eine einmalige Rechnung gäbe es keine Ausnahmen. Soweit die telefonische Auskunft von dem Finanzamt.

  • Ich habe mir zusätzlich noch eine PDF runtergeladen: "Steurliche Behandlung der Hobbyimker"

    von Markus Greiner von 2020

    Leider ist diese Darstellung nur im Sonderfall richtig, nämlich, wenn der Gesamtumsatz unter 22.000 Euro bleibt.

    Es macht aber keinen Sinn, die Umsätze, die nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung fallen, ohne Umsatzsteuer auszuweisen, solange sie unter 4.000 Euro bleiben. Verfährt man wie oben beschrieben, entsteht für den Käufer umsatzsteuerlich ein Vorteil.

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