Aber Du hast doch deine persönliche Steurnummer. Die reicht doch, oder?

Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung
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Ne, die persönliche Steuernummer reicht nicht. Die gilt nur für die Einkommessteuer und übergangsweise, bis ich für meine imkerlichen Tätigkeiten eine andere Steuernummer beantragt habe, für Rechnungen über 250 € für den Honigverkauf. In dem Fall müssten aber Rechnungen nach der Zuteilung der neuen Nummer auch umgeschrieben werden. Und die Rechnung splitten geht auch nicht wirklich, da der Betrag einfach zu hoch ist.
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Ich habe verstanden, dass ich bei Rechnungen über 250€ eine Steuernummer angeben muss. War mir so nicht bekannt und ich so bisher nicht gemacht.
Ich verweise in meinem Rechnungen auf die Kleinunternehmerregelung. Umsatzsteuer weise ich nicht aus.
Wenn ich mir nun eine Steuernummer für die Imkerei hole, will das Finanzamt dann künftig eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung mit Wert "0" von mir sehen oder wie läuft das?
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Wenn ich mir nun eine Steuernummer für die Imkerei hole, will das Finanzamt dann künftig eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung mit Wert "0" von mir sehen oder wie läuft das?
Ja, das kann passieren. Eigentlich müsste man das mit den Verweis auf § 24 UStG aber abwenden können. Auch wenn das Finanzamt nicht gleich ein Einsehen hat, wird es aber irgendwann davon absehen, Dich weiter steuerlich zu führen.
Null-Meldungen sind aber unter ELSTER kein nennenswerter Aufwand, weil man die abgespeicherten Formulare einfach immer wieder einreichen kann.
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Ja, aber nicht wegen der Kleinunternehmereigenschaft, sondern wegen der Durchschnittssatzbesteuerung.
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Hallo Miteinander,
wenn ich mich hier kurz einhängen darf.
Ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung in der Medienproduktion. Wenn ich damit beginne, Honig zu verkaufen, muss ich diese Umsätze zu denen des bestehenden Gewerbes hinzurechnen? Oder kann ich mir eine weitere Steuernummer für die Imkerei besorgen?
Viele Grüße und einen schönen Tag
Stephan
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Ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung in der Medienproduktion. Wenn ich damit beginne, Honig zu verkaufen, muss ich diese Umsätze zu denen des bestehenden Gewerbes hinzurechnen?
Ja, umsatzsteuerlich gibt es ja nur ein Steuersubjekt. Eine Einzelunternehmerung kann man nicht auf mehrere Steuersubjekte aufspalten.
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Ausser bei Landwirtschaft. Da läuft die Umsatzsteuer separat. Wird nicht zum Umsatz gezählt.
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Ausser bei Landwirtschaft. Da läuft die Umsatzsteuer separat. Wird nicht zum Umsatz gezählt.
Du meinst jetzt, wenn neben der Imkerei noch andere Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft bestehen?
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Ja, die Umsätze aus der (umsatzsteuerlich) pauschalierenden Landwirtschaft werden zur Ermittlung der Kleinunternehmergrenze beim Gewerbe nicht mitgerechnet. Am besten mit dem Steuerberater drüber sprechen.
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Da scheint die Finanzverwaltung aber anderer Ansicht zu sein. Oder wie interpretierst Du das Folgende:
(4) Hat ein Land- und Forstwirt eine Erklärung nach § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG (i.e. der Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung) nicht abgegeben, führt er aber neben den in § 24 Abs. 1 UStG bezeichneten Umsätzen auch andere Umsätze aus, sind für die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG bei der Ermittlung des jeweils maßgeblichen Gesamtumsatzes die land- und forstwirtschaftlichen Umsätze und die anderen Umsätze zu berücksichtigen. Soweit der Unternehmer die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirkten Umsätze nicht aufgezeichnet hat (§ 67 UStDV), sind sie nach den Betriebsmerkmalen und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse zu schätzen. Die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG beschränkt sich auf die Umsätze außerhalb der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG. Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung.
(Abschnitt 24.7, Abs. 4 Umsatzsteueranwendungserlass)
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Da hast du vollkommen Recht.
Das ist mir jetzt total neu.
Asche auf mein Haupt.
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Ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung in der Medienproduktion. Wenn ich damit beginne, Honig zu verkaufen, muss ich diese Umsätze zu denen des bestehenden Gewerbes hinzurechnen?
Ja, umsatzsteuerlich gibt es ja nur ein Steuersubjekt. Eine Einzelunternehmerung kann man nicht auf mehrere Steuersubjekte aufspalten.
Guten Abend und Danke für die Rückmeldung!
Das bedeutet ich kann keine Regelung wie unter 30 Völker mit 0 € Gewinn angeben, sondern muss jedes Glas mit, z.B. 5 € zu meinem Umsatz hinzurechnen?
Viele Grüße und einen schönen Feierabend
Stephan
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