Der ganze Beitrag macht mich jetzt doch ein wenig verlegen. Gleichzeitig drängen sich mir Grundsätzliche Fragen auf. Gibt es Vorschriften ab wann man als Mini oder Mikro Imker geeichte Waagen nehmen muss? Muss man dazu im DIB oder zumindest kommerzieller Imker mit Ü30 Völkern sein wie im Steuerrecht?
Ich meine prinzipiell fülle ich meine Gläser auch immer mit 3-5g Zugabe und verkaufe auch fast nur an Freunde, Bekannte und Nachbarn. In einem Imkerverein bin ich auch nicht.
Die Leute vom Eichamt hätte ich auch erstmal genau in Augenschein genommen und 251€ hätte ich wohl auch nicht bezahlt (ich hab sie ja nicht beauftragt).
Ich kann ja auch nicht als Polizist zur Tankstelle gehen mir 5 Bockwürste in die Figur stopfen und sagen "ok die haben geschmeckt wie sie sollen und waren auch heiss, macht 250Euro bitte, für diese sensorische Probe" "ein anderer Bürger hat sich beschwert das die Bockwürste nicht gleich groß sind, deswegen der Test".
Stützt sich dieser Test nun allein auf die Verpackungsverordnung oder muss man beim Verkauf von Urproduktion generell mit derlei Hürden rechnen. Mir ist bange.