Deswegen ja vorher meine Frage nach der Kontrollverwiegung. Beim Abfüllen wiege ich mit meiner ungeeichten Waage und mache dann später eine Kontrollverwiegung von x Gläsern aus der Charge auf einer geeichten Waage.
Eichamt/ Lebensmittelkontrolle
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Deswegen ja vorher meine Frage nach der Kontrollverwiegung. Beim Abfüllen wiege ich mit meiner ungeeichten Waage und mache dann später eine Kontrollverwiegung von x Gläsern aus der Charge auf einer geeichten Waage.
Eine Kontrollverwiegung ist schwierig. Kannst Du sicherstellen, dass deine Gläser immer gleich schwer sind? Und was machst Du, wenn es Abweichungen gibt?
Ich glaube, je öffentlicher man den Verkauf macht, desto wichtiger ist es, dass man eine eigene Waage hat. Verkauft man nur an Freunde und Bekannte, und per Mundpropaganda an weitere Kunden, dann geht wohl auch die Küchenwaage. Wenn man in (Hof)Läden, auf dem Wochenmarkt oder sonst wo verkauft, dann sollte man eine Waage da haben. Aber dann hat man wohl auch dem Umsatz beidem die Waage + regelmäßige Eichung drin sind.
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Das ist schon seltsam. Ich muss angeblich eine geeichte Waage haben, aber muss sie nicht benutzen. Die halbautomatischen Abfüller werden ja nicht geeicht, oder?
Zumal die ja Volumen messen und das bei Honig nicht immer proportional gleich ist zum Gewicht. Somit sind die genau genommen auch nicht eichfähig.
Das erscheint mir alles ein wenig willkürlich.
Guter Preis! 👍
Nee, stolzer Preis. Der muss auch gerechtfertigt sein. Lass dir mal die Kalkulation vorrechnen. Mit dem Verweis auf die Gebührenordnung muss man sich nicht abspeisen lassen. Besteht natürlich die Gefahr, dass er seine Besuchsintervalle dadurch kräftig verkürzt.
Riisiikoooo!
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Bist Du sicher, dass die 'echt' waren? Wäre ja auch mal ein Modell... irgendwo vorbeifahren, höchstamtlich Honig mitnehmen und dann noch eine gepfefferte Rechnung stellen.
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Eine Fertigpackungswaage und das ist die, mit der wir wiegen, muss jährlich geeicht werden.
Hallo Ulrich,
hast Du hier mal die Rechtsgrundlage?
Ich habe nur die zwei Jahre gefunden.
http://www.gesetze-im-internet.de/messev/__34.html
Grüße Ronald
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Durch diesen Beitrag inspiriert, kommt das Problem der Nacheichung meiner eichfähigen Waage wieder zum tragen.
Was kostet den ca. eine Nacheichung einer solch elektronischen Tischwaage bis 3/6 Kg? Hat da schon jemand Erfahrungswerte?
Eine neue Tischwaage dieser Größenordnung und vom Hersteller für 2 Jahre geeicht gibt es je nach Ausführung für 150,00 € bis 170,00 €
Je nach Gebührensatz der Eichämter ist es vielleicht eine Überlegung hin zur Neuanschaffung. -
Die Gebühr für die letzte Eichung meiner Waage (in den Räumlichkeiten des Eichamtes) betrug 48,50.
Ohne Instandsetzung und bei bestandener Prüfung.
Hier geht übrigens wieder mal einiges Durcheinander, finde ich: Anschaffung, Registrierung und regelmäßige Eichung einer dafür geeigneten Waage ist das eine.
Die unangekündigte "Vollprüfung bei Fertigpackungen [...] von Packungen gleicher Nennfüllmenge" ist ja etwas anderes.
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Das steht wahrscheinlich in der Fertigpackungsverordnung. Aus dieser VO kommt man nur raus, wenn man abgefüllte und gewogene Produkte für Stoßzeiten vorabgefüllt hat. Dann braucht auch nicht der ganze Schreibkram drauf stehen. Trifft aber für Imker und Honig nicht zu.
Geht bei Salaten, Dips usw.
Wer das Honigglas vor den Augen des Kunden füllt, braucht keine Einzeldeklaration und keine jährliche Eichung. Also auch kein Mhd, Gewicht usw.
Manche Eichämtler kommen nicht auf den Gedanken, dass ein Honigglas eine Fertigpackung ist.
Gruss
Ulrich
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In der Verordnung über Fertigpackungen habe ich nichts gefunden.
https://www.gesetze-im-internet.de/fpackv/
Lediglich in der Anlage 7 zu der Mess- und Eichverordnung steht etwas zu abweichenden Eichfristen:
https://www.gesetze-im-internet.de/messev/anlage_7.html
Da ist aber von "selbsttätigen Waagen" die Rede, für die die einjährige Eichfrist gilt. Die normale Tischwaage fällt da aber sicherlich nicht drunter.
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FeDia Krass! Mein 1. Gedanke: ein neuer Enkeltrick?!
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Wer das Honigglas vor den Augen des Kunden füllt, braucht keine Einzeldeklaration und keine jährliche Eichung.
Das kann ich mir nicht vorstellen.Gerade da ist es doch wichtig, dass die Waage das richtige Gewicht anzeigt.
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Hm... wen man das so leist. Schon Seltsam.
Ich kenne es bei uns so, das je Charge ein Glas zur Prüfuing mit genommen und die Herren vom Eichamt Vorort prüfen.
Wir haben im Verein eine geeichte Waage. Auf die kann ich zurück greifen.Werde mit aber auch meine eigene kaufen. Habe die ja noch lange und die hat auch einen Wert, wenn ich sie wieder verkaufe.
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Mal ne andere Frage.
Geeichte Waage die dieses Jahr nachgeeicht werden muss. Jetzt habe ich gelesen, das man sie registrieren muss? Das habe ich bis jetzt nicht gewusst. Was muss ich da machen?
Gruß
Martin
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Unter http://www.eichamt.de nachschauen.
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