AFB ende September ?

  • Hallo, mit dem Völkerverkauf hatte ich immer den BSV im Frühjahr da, aber im Westerwald ist halt später Frühjahr als bei der Kundschaft. Da wird dann gedrängelt und gemacht und manchmal im Schneegestöber geschaut.......dieses Jahr kam der BSV Ende September, da gilt das Zeugnis ja noch bis Mai.

    Was passiert denn wenn wirklich AFB Ende September festgestellt wird ? Kann da noch saniert werden ? Den Mantel des Schweigens drüber decken und erst im Frühjahr dran gehen, darf man ja auch nicht, wegen Räuberei und Völkerzusammenbrüchen ?

    Hat es so etwas schon mal gegeben ?

    Bis bald

    Marcus

    mehrere Wirtschaftsvölker auf DN 1,5, xx Miniplus,

  • wenn was festgestellt wir, geht die AFB-Mitteilung ehe als erstes an das zustandige Veterinäramt und die sagen dann, wie es lang geht.

    Nach der Wandersaison die Völker durch Verkunstschwarmung bzw TBE reseten ist auch eine AFB-Prophylaxe.

    Wir machen die Untersuchung im Frühjahr- dann reichts auch für die Kunstschwärme im Sommer.

    PS: positiv denken- FKP war bisher immer negativ- vor 2 Wochen wurden im Rahmen des Monitorings an einem Berliner Stand noch FKP gezogen

  • Moin Marcus

    Wir hatten mal so einen Fall, da hat der AmtsVet tatsächlich alle Augen zugedrückt und erlaubt, dass erst im Frühjahr saniert wurde.

    In der Regel wird -hier bei uns- der AmtsVet eine Tötung der klinisch positiv befundeten Völker anordnen und eine Sanierung der restlichen Standvölker im Frühjahr.

  • Was passiert denn wenn wirklich AFB Ende September festgestellt wird ? Kann da noch saniert werden ?

    Der AmtsVet des Nachbarkreises (Land Der Könige) hatte Anfang September 2017 am Rande des Westerwalds eine AFB-Sanierung durchgeführt, sich dabei auch um die mediale Begleitung gekümmert.

    Von beteiligten Imkern war im Nachgang zu hören, dass die Aktion mit erheblichen Völkerverlusten einherging - zu günstigen Sanierungs-Zeitpunkten hat sich G. Eich geäußert:

    "Nach Ansicht eines Imkerkollegen Boscos, des Celler Imkermeisters und Diplombiologen Guido Eichs vom Bieneninstitut in Celle ist der beste Behandlungszeitraum gegen die AFB nach April und später wieder ab Mitte September, auf jeden Fall nicht zwischen August und Mitte September. Eich begründet das in einem Vortrag, den er 2015 im Imkereiverein Reinickendorf-Mitte in Berlin gehalten hatte, mit den Völkern, die die Bienen jeweils für den Sommer oder dann später wieder für die Wintersaison bilden. Man sollte den Völkern genügend Gelegenheit geben, umstellen zu können."
    (Quelle)

  • dieses Jahr kam der BSV Ende September, da gilt das Zeugnis ja noch bis Mai.

    Nach Berlin dürfte der Käufer die Völker aber nicht bringe, hier gelten die Zeugnisse explizit NICHT über den Jahreswechsel, bzw. werden sie wohl auch von woanders nicht anerkannt. Ich habe es noch nicht ausprobiert, habe bisher nur einmal ein Volk ge- und ein Mal Völker verkauft. immer im Frühjahr mit Zeugnis aus dem gleichen Jahr.

  • Hallo, danke für eure Einschätzungen. Der BSV hat gemeint es gilt dann bis Mai, für die Belegstelle ist es Mist aber zum Verkauf reicht es.

    Bis bald

    Marcus

    mehrere Wirtschaftsvölker auf DN 1,5, xx Miniplus,

  • In der Regel wird -hier bei uns- der AmtsVet eine Tötung der klinisch positiv befundeten Völker anordnen und eine Sanierung der restlichen Standvölker im Frühjahr.

    Sanierung der restlichen Standvölker auch bei negativer FKP?

    Imkern im Spannungsfeld zwischen Hoffnung und resignativer Reife

  • wenn in wenigen km Entfernung Sperrgebiete sind, kann ich den Veterinär verstehen- bei der Imker- und Bienendichte möchten die aktuelle Zeugnisse. Die Auskunft habe ich auch im Februar 2015 von Zehlendorf bekommen, heute bin ich froh, das ich dort keine Bienen aufgestellt habe- quer durch Berlin macht kein Spaß.

  • Nein. Es gelten Regeln in Sperrgebieten und andere Regeln in Nicht-Sperrgebieten.

    Ob Nachbarschaft oder nicht spielt da keine Rolle. Bei der Ausweisung der Sperrgebiete haben die Veterinäre wohl einen großen Handlungsspielraum, aber wenn nichts ausgewiesen ist, gelten die Regeln, die auch sonst überall gelten.

  • Nach Berlin dürfte der Käufer die Völker aber nicht bringe, hier gelten die Zeugnisse explizit NICHT über den Jahreswechse

    Das kann eigentlich nicht sein. Das ist eine bundeweit geltende Regel.

    Es scheitert nur oft am Wissen der Zuständigen.

    Hatte ich schon mal geschrieben: Nachgefragt und explizit betätigt bekommen "Erkennen wir nicht an!" Amtsverterinäre dürfen einiges....

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