AFB ende September ?

  • Erkennen wir nicht an!

    Mal die ausstellende Behörde informiert?

    Mit der hatte ich persönlich gesprochen... Ich hatte nachgefragt, ob ich in dem Jahr nicht schon im Herbst beproben können, weil es im Frühjahr immer so einen Auftragsstau und Nervenflattern gibt, da dass Zeugnis oft erst mit dem Aufblühen des Rapses eintrudelt.


    Antwort: Können wir, aber ab 1.1.XXXX ist dann immer eine neu Beprobung erforderlich. Zeugnisse aus dem Vorjahr gelten nicht für die Wanderungen im Frühjahr. Dafür kümmern sie sich jetzt immer rührend darum, dass ich nach Eintreffen des Ergebnisses meine Seuchenfreiheitsbescheinigung umgehend bekomme!

  • Nein. Es gelten Regeln in Sperrgebieten und andere Regeln in Nicht-Sperrgebieten.

    Ob Nachbarschaft oder nicht spielt da keine Rolle. Bei der Ausweisung der Sperrgebiete haben die Veterinäre wohl einen großen Handlungsspielraum, aber wenn nichts ausgewiesen ist, gelten die Regeln, die auch sonst überall gelten.

    Ist am Ende doch aber auch egal, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe. Am wenigsten hilft es einem, dem Zuständigen vorort klarmachen zu wollen, dass er im Unrecht ist. Der arbeitet dann zukünftig immer so mit Dir, als hättest Du die letzte Nummer von Übermorgen...

    Hilfreicher ist hier das Ausloten wie die Damen und Herren vorort ticken, um eine gangbare Lösung zu finden. Ist nur meine Meinung aus der gemachten Erfahrung.

    LG Rudi

  • Das ist grundsätzlich richtig.

    Aber ich ließe mir schon erklären, warum man sich nicht an die Seuchenverordnung hält und warum man gegenüber anderen Imkern benachteiligt wird.

    Ich war allerdings davon ausgegangen, dass ein anderer Kreis das Zeugnis nicht anerkennt als der ausstellende.

Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.