Auf Grund welcher Rechtsgrundlage das denn?
Ganz einfach: BienenseuchenVO, z.B. §§ 3, 4:
Mit Verlaub, das ist Quatsch. Wenn ich ein gültiges Gesundheitszeugnis besitze, dann gilt das. Da kann der Vet. Mal gepflegt im Kreis hüpfen. Das ist ein amtliches Dokument. Die Polizei in Köln kann auch nicht den Autofahrer aus Düsseldorf erneut zur Führerscheinprüfung bitten, weil da angeblich jeder Depp besteht.