Hallo zusammen,
ich habe schon gegooglet und hier im Forum gesucht, aber keine Antwort gefunden.
Muss der Verkauf von Ablegern und Wirtschaftsvölkern versteuert werden? Greift hier dann auch die 30 Völker-Grenze für die Liebhaberei oder gelten andere Gesetze?
Habt ihr dazu eine Rechtsgrundlage?
VG Manuel