Gibt es eine Vorgabe wieviel Gramm eine Rückstellprobe einer Charge mindestens enthalten soll?
Reicht ein Probiergläschen mit 30 g aus?
Gibt es eine Vorgabe wieviel Gramm eine Rückstellprobe einer Charge mindestens enthalten soll?
Reicht ein Probiergläschen mit 30 g aus?
Die Lebensmittelkontrolle verlangt ein 500g Glas. Allerdings heißt es auch, das üblich angebotene Gebinde. Demnach könnten es auch 250g sein, wenn Du dies gleich viel wie die 500g Gläser im Regal stehen hast. Die 30g werden nicht Dein übliches Gebinde sein und für die Lebensmittelkontrolle mit den zugehörigen Untersuchungen wohl zu wenig.
Jelle: Bitte hilf mir über die Gedächtnisblockade. Welche Lebensmittelkontrolle fordert von welchem Honigabfüller wo das üblich angebotene Gebinde?
Klaus
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Servus zusammen, habe von jeder Charge ein 500gr Glas mit Etikett (wie die anderen Verkaufsgläser) als Rückstellprobe. Wenn das MHD abgelaufen ist, nehm ich den einwandfreien, leckeren Honig zum EigenverzehrGruß Sascha
Welche Lebensmittelkontrolle fordert von welchem Honigabfüller wo das üblich angebotene Gebinde?
Hallo Klaus,
es ist die Lebensmittelüberwachung, dem Ordnungsamt untergeordnet. Honigabfüller ist, in meinem Fall, die Honig verkaufende Imkerin. Zur Information kommt die Lebensmittelkontrolle durch eine Weitergabe des Vet.-Amtes. Ab einer bestimmten Vökerzahl, wird vom Ordnungsamt von einem Honigverkauf ausgegangen. Bei einem, wie immer unangemeldeten, Kontrollbesuch, habe ich mal nach der notwendigen Gebindegröße gefragt. Für die Laboruntersuchungen reichen 250g, es wird aber das "im Verkaufsregal stehende Produkt" gefordert. Wenn mehrere Sorten oder Gläsergrößen verkauft werden, von jedem angebotenen Produkt ein Glas. Es soll eben überprüft werden, ob die angegebene Inhaltsmenge stimmt und die Angaben auf dem Glas der Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen.
Trotz Föderalismus, ist auch bei Dir das Amt für Lebensmittelüberwachung zuständig. Es kann aber sein, dass die bei Dir einen anderen Weg der Information über verkaufende Imker haben, das kann ich Dir nicht sagen.
Was, wenn gar keine Rückstellprobe vorhanden ist?
Soweit ich weiß, ist das nicht Pflicht, nur ratsam, um im Falle einer Beschwerde oder einer Beanstandung durch eine Behörde das Gegenteil beweisen zu können.
Ich hatte in den ersten Jahren auch Rückstellproben, damals in Unkenntnis noch in 60g-Gläsern - das wäre also sowieso umsonst gewesen, da zu kleine Probenmenge.
Seither verzichte ich, weil ich derzeit ca. 60 Chargen pro Jahr habe. Wenn ich da jedes Mal ein 500g-Glas zurückbehalten wollte, wären das allein dafür schon 30kg Honig oder fast 500 EUR.
Was soll schon passieren? Ich gehe fest davon aus, dass mein Honig in Ordnung ist. Käme es wider Erwarten dennoch zu einer Beanstandung, wäre die Charge bis dahin sowieso schon längst verkauft. Bei einer Beanstandung durch einen Kunden brauche ich keine Rückstellprobe, sondern ein paar Ersatzgläser zur Entschädigung.
Eine ernsthafte Beanstandung durch eine Behörde dürfte schon sehr unwahrscheinlich sein, am ehesten noch wegen irgendeinem spitzfindigen Deklarationsfehler weil ein Laborwert nicht ganz stimmt - da nutzt eine Rückstellprobe dann aber auch nix.
Der absolute worst case, nämlich eine Beanstandung, die sogar einen Rückruf zur Folge hätte, ist noch viel unwahrscheinlicher. Aber dann brennt die Kacke sowieso und ich muss ich tätig werden, ob mit oder ohne Rückstellprobe. In diesem Falle sind meine verhältnismäßig kleinen Chargen dann wieder ein Vorteil und von Laufkundschaft abgesehen weiß ich dann sogar noch, wohin die Gläser gegangen sind.
Und der wahrscheinlichste potenzielle Rückrufgrund dürften ja wohl Glassplitter oder ähnliches sein - auch da ist die Rückstellprobe wenig hilfreich, weil wenn, sind die Glassplitter vermutlich nur in einzelnen Gläsern und ein splitterfreie Rückstellprobe beweist dann rein gar nichts.
Man kann sich gegen alles versichern, aber das Verhältnis Kosten-Nutzen stimmt für mich bei Rückstellproben für Honig nicht. Für die eingesparten 500 EUR Honig pro Jahr plus Platzbedarf und Organisationsaufwand der Proben kann ich mir im Falle des Falles bestimmt schnell die eine oder andere potenzielle "Gebühr" leisten.
Denkfehler? Wie macht ihr das?
Was, wenn gar keine Rückstellprobe vorhanden ist?
Nix
Was soll schon passieren? Ich gehe fest davon aus, dass mein Honig in Ordnung ist. Käme es wider Erwarten dennoch zu einer Beanstandung, wäre die Charge bis dahin sowieso schon längst verkauft.
So ist es
In #2 ging es um die Erklärung, was der/die Kontrolleure haben wollen.
Eine "Rückstellprobe" wäre für Dich selbst. Da kannst Du eventuell sehen, ob eine Phasentrennung entsteht. Mehr meiner Meinung nach nicht. Bei 30g wird Dir ein Labor keine Analyse machen, die brauchen mindestens 250g. Warum? Keine Ahnung
Hallo, ich verkaufe keine Sortenhonige. Bei mir gibt's Blütenhonig und Wald/Blütenhonig. Nach dem schleudern mische ich den Honig aller Stände (hat sich bei mir bewährt) D.h. ich habe pro Jahr zwei Chargen,und da hebe ich halt ein Glas überall auf. Mir ist klar, das die Möglichkeit nicht jeder hat, aber falls mal Fragen kommen oder das Gesundheitsamt eine Probe will, können sie es haben. Wenn ein Kunde auf den Trichter kommt, krank durch den Genuss meines Honig geworden zu sein, habe ich eine Rückstellprobe und fertig.
60 Chargen pro Jahr, wie geht das?
Gruß Sascha
Jelle: Bei uns ist die Lebensmittelüberwachung dem Veterinäramt des Landkreises zugeordnet. Wenn die Kontrolleure eine Probe für eine Untersuchung haben möchten, bekommen sie diese nach meinem Wissen kostenfrei vom Verkäufer und zwar aus dem Verkaufsregal.
Selber füllen wir für uns privat ein kleines aus dem Haushalt stammendes Glas als Rückstellmuster und bewahren es bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auf. Der Honig wird dann entweder auch privat verbraucht oder als Impfhonig bei passender Gelegenheit irgendwo zugesetzt.
Ich gönne uns diese Mühe, um immer wieder mal die eigene Honigverarbeitung kontrollieren zu können.
Döntje dazu: Wir hatten in den Jahren Honigverkauf bislang nur eine einzige Reklamation. Von uns unbemerkt war im Heidehonig irgendein Zuckerbestandteil grob auskristallisiert.
Bei dieser Charge hatte meine Frau aber natürlich das Rückstellmuster vergessen. Der nächste Eimer hatte aber dann das gleiche Leiden. Was da losgewesen ist konnten wir auch bei Kollegen bislang nicht klären.
Den Honig sind wir aber trotzdem losgeworden. Eine Kundin hat ihn immer wieder ausdrücklich verlangt, weil er so sei, wie sie es aus ihrer Heimat (Polen) gewohnt sei.
Sascha79: Habe x Völker und fülle Deinen Honig in 20kg Eimer ab, dann kommst Du leicht auf x Chargen. Ein Wärmeschrank, ein großes Rührwerk, eine Honigpumpe und die Abfüllanlage im dazugehörenden Verarbeitungsraum hat eben nicht jeder zur Verfügung.
Mit Imkergruß aus dem Norden Klaus
60 Chargen pro Jahr, wie geht das?
Ganz einfach
Mehrere Sorten, mehrere Varianten (z.B. cremig oder flüssig) und jeweils nur kleine Chargen zwischen 50 und 300 kg (bei mir sind das dann jeweils 2 bis 12 25kg-Lagereimer pro Charge). Nachteil ist natürlich, dass ich eigentlich das ganze Jahr über ständig nebenher gerade die eine oder andere Charge für den Verkauf aufbereite. Vorteil ist, dass es wirklich nebenher geschieht und so eigentlich auch Spaß macht, statt als drohende Hürde wie ein riesen Abeitsbrocken im Jahresverlauf dazustehen. Und man bleibt in der Übung
Ein Link für die Honiganalyse in Bayern:
Eine Rückstellprobe ist das natürlich nicht
wenn ich mir die geförderten Preise für die Honiganalysen betrachte.
Was die Rückstellprobenmenge angeht ... ich habe zwischen 250g und 500g pro Sorte und Charge. 250g aber nur weil ich nicht immer alles auch in 500g verkaufe. Die Gläser sind aber verkaufsfertig etikettiert.
Nicht das ich genau wüsste das dies so gefordert ist, ich mache das nur so, weil ich denke das das kein Fehler ist.