Hallo liebe Imkergemeinde,
die Lebensmittelüberwachung war auch vor 3 Jahren bei mir zu Besuch, mit Termin.
Es waren eine Tierärztin und eine Lebensmittelkontrolleurin bei mir. Zunächst wurden die Räumlichkeiten usw. geprüft, anschließend eine Fahrt zum Bienenstand, in die Völker geschaut, nach Hause zur Dokumentationsüberprüfung.
Die Überwachung verwendete eine Pruefliste / Leitfaden der Landwirtschaftskammer NRW u.a. wurde nach einem Verbandskasten gefragt, Schutzbrille, saeurefeste Handschuhe usw.
Dort wurden halt Sachen aufgelistet, wofür die LMUE nicht zuständig ist.
Da ich mich beruflich mit dem Lebensmittelrecht beschäftigte, konnte ich die Fragen bzw. Anmerkungen der Ueberwachung, schnell beantworten und die geforderten Unterlagen vorlegen.
Leider unterscheidet der Gesetzgeber im Lebensmittelrecht nicht wirklich zwischen Groß- und Kleinbetrieben. Die baulichen Grundvorraussetzungen sind für alle Betriebe gleich. Es liegt am Imker, der Lebensmittelunternehmer ist, ob er seine Wände mit Latexfarbe streicht, fließt oder vergoldet.
Darüber macht der Gesetzgeber keine Angaben.
Die "Ermessensspielräume" der Ueberwachung werden durch den Gesetzgeber immer kleiner.
Dadurch das die Lebensmittelüberwachung transparenter wird (VIG), viel Überwachungspersonal ausgebildet wird und selbst von den Ländern und der EU Überprüft wird, erfolgt ein Umbruch.
Das ein Schild an Tür sein muss, dass die Tür geschlossen sein soll, steht nicht im Gesetz. Wenn eine Tür vorhanden ist, sollte sie auch schlossen sein.
Fussmatten gehören eigentlich nicht in einen LM Betrieb, ausser als Desinfektionsmatte.
Man muss auch unterscheiden, ob es sich um "alte Verschmutzungen" handelt, oder frischen, klebrigen Honig, der gerade geschleudert wird.
Das die Dokumentation nicht aktuell war, ist blöd gelaufen.