Imker_luis das ist eine lustige Firma. Wäre da nicht Französisch/Italienisch gefragt? Englisch oder Deutsch ist dort doch auch schon egal...
Aber: der Kunde ist König.
Grüße
Roland
Imker_luis das ist eine lustige Firma. Wäre da nicht Französisch/Italienisch gefragt? Englisch oder Deutsch ist dort doch auch schon egal...
Aber: der Kunde ist König.
Grüße
Roland
Wäre da nicht Französisch/Italienisch gefragt? Englisch oder Deutsch ist dort doch auch schon egal...
Naja, da muss zumindest die Kennzeichnungspflicht aus Italien bzw. Frankreich erfüllt werden, unabhängig von der Sprache... - ich denke das kann dieses Forum nicht verbindlich erfüllen...
FranzXR dass es bei der Kennzeichnungspflicht noch nichts EU-weit verbindliches gibt, ist fast ein Wunder. Sonst ist ja auch alles auführlichst geregelt. Aber lieber mal keine schlafenden Hunde wecken
Die Verschenkaktion ist ja sowieso nochmal ein Sonderfall. Wenn ich hier englischen Honig verschenke, erfüllt dessen Etikett wahrscheinlich auch nicht die hiesigen Vorschriften. Oder? Der Luis macht das schon so, dass es passt.
Grüße
Roland
Seit 13.12.2014 gilt EU-weit verbindlich die LebensmittelinformationsVO (LMIV). Sie löste in D die LebensmittelkennzeichnungsVO ab:
Die Verschenkaktion ist ja sowieso nochmal ein Sonderfall.
Glaub ich nicht, in Deutschland zumindest ist das Schlagwort "in Verkehr bringen", da wird nicht zwischen "verkaufen" und "verschenken" unterschieden... - aber was weis ich schon, ich bin kein Rechtsanwalt... - bedenkt aber auch das dieses Forum keine Rechtsauskunft geben kann. Wenn man sicher gehen möchte sollte man eine rechtsverbindliche Auskunft einholen und das geht nicht hier...
Haben wir nicht in einem anderen Faden erfahren, daß dieses ominöse e vor dem Gewicht dafür steht, daß in der ganzen EU die Heimatvorschriften gelten?
Viele liebe Grüße
Wolfgang
Bienenköniggibmirhonig: Das ist auch zutreffend. Beim Verpacken von Honig gelten nunmal verschiedene Regelwerke. Aber das lernt ja jeder Imker bereits im Grundkurs. Auf dem Laufenden muß er sich dann selbstverständlich eigenständig halten, aber das ist ja bei der Straßenverkehrsordnung, Strafgesetzbuch o.a. Regelwerken auch nicht anders.
Hier ein Beispiel aus Italien.
Viele liebe Grüße
Wolfgang
Kennst du schon das mit dem e?