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Meiner Meinung und Erinnerung nach gilt nicht wer die Idee zuerst hatte, sondern wer sie als erstes schützen lässt. Kann mich auch irren, aber ich meine schon.
Genau daran scheitern rechtsverbindliche Schutzansprüche, weil nachgewiesen werden muss, wer diese Neuigkeit zuerst erdacht und ggf. veröffentlicht hat. Das muss alles dokumentiert sein und nachgewiesen werden können. Weil es zu oft vorgekommen ist, dass der Anmelder nicht zugleich auch der Entwerfer/Designer war.
Da fängt der Streit von wegen "der hat mir mein Schüppken geklaut" ggü. "ja klar, der andere hat ja erst mein Förmchen verbuddelt und dann mit Sand geworfen...!" an. Die Anwälte wird es freuen...