Lagere ein Glas Honig 14 Tage bei minus 20 Grad. Bringe es danach auf Umgebungstemperatur und schicke es an ein Labor zur Qualitätsanalyse. Wenn im Untersuchungsbericht nichts über unsachgemässe Lagerung erwähnt wird, können wir diese Diskussion zu Grabe tragen.
Hallo Ullrich,
ich bin völlig bei Dir, dass der Honig dadurch nicht schlechter werden muss.
Dein Ansatz könnte aber als "So lange es eh keiner merkt, ist es ok!" verstanden werden. Dann wäre auch eine Trocknung und beimischen von chinesischem, pollenbefreitem Honig ok, weil es keine Beanstandung gäbe? Ich weiß, das ganz andere, böse Extrem... Es geht mir ja auch nicht darum, Imkern zu unterstellen, dass sie den Honig damit schädigen, sondern um eine klare Auskunft, ob es nicht angegeben werden MUSS.
Ein Kennzeichnung macht ja gerade dann Sinn, wenn man es sonst nicht feststellt. Blaue Gummibärchen brachen eigentlich nicht den Hinweis, dass sie gefärbt sind, dennoch ist es aus guten Gründen genau anzugeben....
Solange es keine "höchstrichterliche Entscheidung" dazu gibt, wirst du auch keine für dich zufriedenstellende Antwort erhalten, scheint mir.
Wir können uns auch gern weiter im Kreis drehen.