Die Lösung für die Frage ist doch ganz einfach.
Schreib das LWG an und schicke den Zitierten Paragraphen von WFLP mit. Konkrete Fragestellung: wo sehen sie die Qualitätsminderung, welche die Kennzeichnung erforderlich macht.
Evtl. kommt da ja ne Antwort wie: Durch das Einfrieren wird die Enzymaktivität vermindert, was die Kennzeichnung erforderlich machen würde.