Das DIB-Einheitsglas sollte von Anfang an langlebig sein und so oft wie möglich wiederbefüllt werden. Das gehört zum Kern der Marke und zum Image der Imker in Deutschland. In scharfem Widerspruch dazu hat ALDI das DIB-Glas in einer Verkaufsaktion 2020 von Anfang an als Wegwerfglas konzipiert: Der Discounter nimmt die Gläser nicht zurück, hat also keine Rücknahmelogistik aufgebaut und auch keinerlei Anreiz für die Wiederverwendung der DIB-Gläser vorgesehen. Damit fehlen die beiden zwingenden Voraussetzungen für ein Mehrwegglas nach § 3 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes.
M.E. verletzt ALDI damit auch das Markenrecht des DIB, denn das DIB-Glas ist ein Mehrwegglas! So hat es der DIB jedenfalls stets betont und so ist es von Anfang an auch konzipiert und Konsens unter den Mitgliedern. Das DIB-Glas ist kein Wegwerfglas, keine Einmalverpackung! Aber genau dazu hat es ALDI nun herabgestuft, ohne dass der DIB wenigstens dagegen etwas unternimmt. Sehr viel strenger verfährt der DIB dagegen selbst mit dem kleinsten Hobbyimker sogar bei einmaligen Markenrechtsverletzungen...
Spannend wird es nun, wenn der erste Imker vom DIB abgemahnt wird, weil er so ein DIB-ALDI-Wegwerfglas wiederbefüllt und mit seinem eigenen Etikett versehen hat. Nachdem die ALDI-DIB-Gläser sicherlich längst leergegessen und bestenfalls nicht im Glasbruchcontainer, sondern beim örtlichen Imker gelandet sind, ist das eine durchaus praktische Frage. Konkret gefragt:
Hat schon ein Imker eine Abmahnung o.ä. erhalten, weil er ein solches DIB-Wegwerfglas wiederverwendete und dabei die DIB-Markenbestimmungen nicht einhielt?
Wenn man davon ausgeht, daß das Markenrecht des DIB an dem betreffenden Glas mit der Einordnung als Einwegverpackung untergeht, entsteht eine interessante Fragestellung mit durchaus praktischer, mglw. sogar existenzeller Konsequenz für den DIB. Denn seit der Vermarktung von DIB-Gläsern mit Entsorgungslizenz sind diese Gläser eben auch als Einmalverpackung im Verkehr und können vor dem Altglascontainer gerettet und wiederbefüllt werden. Dadurch dürfte das einmal erloschene Markenrecht des DIB nicht wieder aufleben. Nach Auskunft des Herstellers läßt sich an den Gläsern äußerlich nicht nachvollziehen, ob diese als Mehrweg- oder Wegwerfverpackung in den Verkehr gebracht wurden. Somit hätte mglw. jeder Imker nunmehr die Möglichkeit, DIB-Gläser frei, also ohne die DIB-Markenzeichenbeschränkungen zu verwenden. Er bräuchte nur die wohlfeile Ausrede zu benutzen, er verwende nur die von ALDI oder der Abfüllindustrie sonst in Verkehr gebrachten DIB-Einmal-Wegwerfgläser. Entsorgungslizenz wurde für die ja bereits bezahlt.