Hallo zusammen,
Ich finde in der Honigverordnung nicht die Definition der "brutfreien Wabe".
Ist das:
a) Eine noch nie bebrütete Wabe
b) Eine bereits bebrütete, jedoch zum Zeitpunkt der Ernte von jeglichem Stadium von Brut (also Stifte, Larven, verdeckelte Larven/Puppen) freie Wabe?
Interessante Frage, ich hatte immer "brutfrei" gelesen, aber an "unbebrütet" gedacht... weil ersteres für mich selbstverständlich war und ist , wie soll man sonst Gelee Royal, Maden und ähnliches im Honig vermeiden, bzw, wie will man sonst die Brut schonen???
"durch Schleudern der entdeckelten, brutfreien Waben gewonnener(n) Honig" handeln muss.
Geil, vor 20 Jahren galten mittelbraune Waben als das Nonplusultra im HR, dann kam das Internet, die Überlegenheit der Dadantimker über DN und Zander, und heute ist es sogar Pfui ein paar ehemals bebrütete Waben mitzuschleudern 😂👍
Nöööö, im Bienen-Journal in diesem Jahr schreibt ein Herr Tritschler die Monatsbetrachtungem, ich Nebenerwebsimker, Bienenberater und BSV (Bienenseuchensachverständiger), der das sogar ausdrücklich propagiert. Er verwende am liebsten einmal bebrütete Waben im Honigraum (HR), weil die HR-Rähmchen sonst seiner Meinung nach beim Schleudern zu schnell zerbrechen....
Und ich hatte mich schon gewundert, nun wird es mir klarer. Leider werde ich zur Heide nicht genügend bebrütete Waben zur Hand haben, nur dabei sind mir nämlich beim Schleudern Waben richtig kaputt gegangen.