Hallo Zusammen,
mal wieder eine Anfängerfrage:
Ich finde in der Honigverordnung nicht die Definition der "brutfreien Wabe".
Ist das:
a) Eine noch nie bebrütete Wabe
b) Eine bereits bebrütete, jedoch zum Zeitpunkt der Ernte von jeglichem Stadium von Brut (also Stifte, Larven, verdeckelte Larven/Puppen) freie Wabe?
Bisher habe ich nur von Waben wie a) geschleudert. Habe aber jetzt noch Waben nach b), die über Absperrgitter ausgelaufen sind und angetragen wurden. Die würde ich gerne vor dem ausschmelzen schleudern, damit nicht so viel Honigbrühe im Dampwachsschmelzer entsteht.
Ist der so gewonnene Honig verkehrsfähig (sofern Kriterien wie Wassergehalt etc. erfüllt sind) oder nur zur Eigenverwendung, Futterteigherstellung usw. zu gebrauchen?
Gruß. Thorsten