"Nicht erhitzt" kann man als "Werbung mit Selbstverständlichkeit" ausgelegt bekommen. Ist wie "kalt geschleudert". Honig darf sowieso nach Verordnung nicht erhitzt werden.

Entdeckelungs-Honig
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Ahah.
Posten wir deshalb so oft vom Auftauen, Einfrieren, Kühl-Gefrierkombinationen. Elektroentdeckeler, Heißluftgebläse, Baustellentrockner und Sieben mit Heizung?
Ich glaube, Du hast Recht.
Viele liebe, nicht erhitzte Grüße
Wolfgang
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Wolfgang, so viel willst Du doch gar nicht lesen. Wegen Deines Alters. Wegen meines Alters schreibe ich nur: Analyse auf Honigschädigungen.
Gruss
Ulrich
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Alles klar,
wenn’s keiner merkt ist alles ok.👌
Viele liebe Grüße
Wolfgang
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um mich von den deutschen und chinesischen "Honigkochern" abzuheben. 😉
schade dass du den Melitherm als Honigkoch bezeichnest.......wirklich gekocht werden nur von so Typen, die direkt ins Glas abfüllen und dann bis nächstes Jahr flüssigen Honig anbieten.
Bis bald
Marcus
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Für nicht erhitzt könntest Du eine Abmahnung kassieren.
GrussUlrich
Wird Honig erhitzt?
Das ist aber richtig neu mich.
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Also hast Dus doch kapiert, dass das irreführende Werbung ist.
Falls doch nicht, Du könntest auch drauf schreiben, ohne Quecksilber. Hebt Dich dann auch ab.
GrussUlrich
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Ok. Jetzt hab ich’s auch. Wenn man etwas macht, was selbstverständlich ist, obwohl sich kaum einer dran hält, dann ist, dies zu erwähnen, irreführende Werbung.
Ich lerne jeden Tag was dazu. so und jetzt guck ich noch einem zu, der langsam, aber dann doch nicht stirbt.Schönen Abend
Wolfgang
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Also hast Dus doch kapiert, dass das irreführende Werbung ist.
Falls doch nicht, Du könntest auch drauf schreiben, ohne Quecksilber. Hebt Dich dann auch ab.
GrussUlrich
Auf den neuen Etiketten steht dann: Wurde nicht erwärmt
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Laut Honigverordnung darf Honig lediglich nicht, "so stark erhitzt worden sein, dass die Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert wurden".
Erhitzen ist also zulässig, eine Werbung damit, es nicht zu tun, also nicht irreführend.
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.... machen wir weiten mit "nicht gefiltert" ....
... auf gefiltertem Honig muß dieses "gefilterter Honig" auf jedem Gebinde auch draufstehen !
"Nicht gefiltert" auf "Honig" zu schreiben wäre auch eine "Selbstverständlichkeit" bei Honig nicht aber bei "gefiltertem Honig" ...
GdBK
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In der HonigV steht nirgendwo, dass man "gefiltert" draufschreiben muss, nur dass man es darf. Also auch keine Selbstverständlichkeit.
"Nicht gefiltert" auf "Honig" zu schreiben wäre auch eine "Selbstverständlichkeit" bei Honig nicht aber bei "gefiltertem Honig" ...
Das ist ungefährt so als würde man sagen: "Blütenhonig" draufzuschreiben ist auch eine Selbstverständlichkeit, wenn man nicht Honigtauhonig draufschreiben kann, weil keiner drin ist. So verquer denken nicht mal Juristen.
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So verquer denken nicht mal Juristen.
Hoffen wir das mal. Ich fürchte, wenn es ums Geld geht, denken die manchmal ziemlich verquer. Oder wir Imker ?
Karl
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Es ist eben immerwieder aufschlussreich. Was ist es doch verwirrend, solche Vielfalt von wenn und aber.