Guten Morgen,
wenn man Wirtschaftsvölker mit Gesundheitszeugnis gekauft und an den eigenen Stand verbracht hat, darf man mit den Völkern dann mit diesem Gesundheitszeugnis wandern oder muss ein neues Zeugnis vom aktuellen Stand erstellt werden?
Guten Morgen,
wenn man Wirtschaftsvölker mit Gesundheitszeugnis gekauft und an den eigenen Stand verbracht hat, darf man mit den Völkern dann mit diesem Gesundheitszeugnis wandern oder muss ein neues Zeugnis vom aktuellen Stand erstellt werden?
Ein neues vom aktuellen Stand. Das Zeugnis wird ja nicht auf das Volk sondern auf den Stand ausgestellt.
Außerdem wenn du ein Volk kaufst, aber 20 am Stand stehen, welches wurde denn nun gekauft und wurde bereits untersucht?
Ich lass mich als BSV auf sowas nicht ein. Den ganzen Stand untersuchen kost das gleiche.
Gruß Chris
Dankeschön, so habe ich mir das gedacht!
Hä?
Wenn ich ein Volk mit gültigem Gesundheitszeugnis kaufe, kann ich auch mit diesem Volk und diesem Gesundheitszeugnis wandern, solange es gültig ist.
Selbstverständlich kann ich dieses Zeugnis nicht auf andere Völker übertragen.
Es bescheinigt dem Imker A das sein Stand mit z Völkern in XY seuchenfrei ist.
Es ist ein Nachweis für Imker B es in einem anderen Kreis anzumelden, aber leider kein Zeugnis für Imker B zum Wandern mit den z Völkern + n Völkern, die er schon hatte oder von Imker C bezog.
Hä?
Wenn ich ein Volk mit gültigem Gesundheitszeugnis kaufe, kann ich auch mit diesem Volk und diesem Gesundheitszeugnis wandern, solange es gültig ist.
Selbstverständlich kann ich dieses Zeugnis nicht auf andere Völker übertragen.
wie weist du welches Volk das Zeugnis hat?
Wie weist du das sonst nach, wenn du mehrere Stände hast?
Ganz sicher zuweisbar sind solche Papiere nie. Selbst mit einem Stand könntest Du Völker eines anderen Imkers mitverkaufen, die dieser erst nachträglich dort hingebracht hat.
Aber bevor wir hier weiter Mutmaßungen anstellen, sollte Lagavulin mal bei den zuständigen Veterinärämtern (seinem eigenen und/oder dem des Wanderortes) nachfragen, was offiziell Sache ist, zumindest wenn ihm an einer offiziellen Antwort gelegen ist. Wie so vieles in diesem Bereich dürfte auch diese Frage je nach Landkreis unterschiedlich beantwortet werden.
Hallo,
habe dieses Jahr selbst die Erfahrung machen müssen, habe 10 Völker gekauft und nach Fürstenberg Kreis Paderborn gewandert.
Die Aulage war: Kaufvertrag über 10 Völker + Gewundheiszeugnis habe es bei Vetärinäramt Paderborn vorgelegt und ich durfte mit 10 Völker Wandern.
Für die anderen 10 Völker muste ich ein neues zeugnis vorlegen bevor ich mit den Restlichen Völker nachwandern dürfte.
Hallo zusammen,
also zumindest hier im Landkreis MUC steht auf der "Seuchenfreiheitsbescheinigung" genau drauf, dass die x Völker am Stand y in einem seuchenfreien Gebiet stehen und negativ auf AFB beprobt wurden und deshalb ich (namentlich genannt!) diese Völker an den neune Standort (benannter Landkreis) verbringen darf. Mein Käufer B tut das dann quasi in meinem Auftrag.
Das Papier sagt also nichts darüber aus, dass Imker B diese von mir gekauften Völker irgendwo anders hin verbringen darf als in den benannten Ziellandkreis.
Finde das ziemlich eindeutig und würde mich wundern, wenn das ein VET woanders in D anders sehen würde...
VG
asimov
PS: Die VETs hier rufen beim VET im Ziellandkreis an und stimmen sich mit denen ab. Insofern können die VETs hier die Erlaubnis erteilen.
Musst Du dann für jede Wanderung und jeden Verkauf in einen neuen Landkreis ein neues Zeugnis beantragen?
Man kann beim Beantragen der Bescheinigung strategisch geschickt formulieren, dass es die Erlaubnis zum Wandern in die Kreise xyz enthält...
Im Gesundheitszeugnis steht zumindest hier nicht, wohin man die Völker verbringen darf. Das gibt die Bienenseuchenverordnung auch nicht her.
Außerdem ist das Unfug.
Wenn die AFB-Freiheit bescheinigt wird, wird die nicht nur für die Wanderung in einen bestimmten Kreis bescheinigt. Wenn ich in den Nachbarkreis wandere könnten sie doch auf einmal AFB haben, oder wie?
Was sollte so eine Beschränkung?
Im Gesundheitszeugnis steht zumindest hier nicht, wohin man die Völker verbringen darf. Das gibt die Bienenseuchenverordnung auch nicht her.
Außerdem ist das Unfug.
Wenn die AFB-Freiheit bescheinigt wird, wird die nicht nur für die Wanderung in einen bestimmten Kreis bescheinigt. Wenn ich in den Nachbarkreis wandere könnten sie doch auf einmal AFB haben, oder wie?
Was sollte so eine Beschränkung?
So eine Behörde ist bzw. die Leute dort sind ja auch nicht blöd. Das eine ist, was die Bienenseuchenverordnung formal hergibt und was die VETs oder ich als Empfänger des Zeugnisses einklagen könnten. Das andere ist, was die Empfänger für verbindlich halten, wenn sie es auf einem Schreiben einer Behörde lesen; was angedeutet wird; was bewusst missverständlich interpretierbar (für den Nicht-Verwaltungsjuristen) gelassen wird, aber beim Leser genau den gewünschten Eindruck hinterlässt.
Warum tun die das? Die VETs haben in den letzten Jahren ihre Erfahrung mit den Hobby-Imkern gemacht. Ich verkaufe jedes Jahr Völker an >10 Abnehmer. Ich bestehe immer darauf, dass die Kunden das kopierte Gesundheitszeugnis mitnehmen. Ich muss es 8 von 10 wie saures Bier aufschwatzen. Keiner von denen wird das zu Hause abheften, sondern alle es gleich in den Papiermüll werden und keiner wird seine Völker jemals bei einem VET anmelden...
Die Ausgangsfrage war ja, ob das Zeugnis / Bescheinigung zum "Weiterwandern von einem neuen Standort aus" genutzt werden kann. Ich sehe das ganz eindeutig als nicht zulässig an.
1. Das Dokument bezieht sich nicht auf Völker sondern immer auf Völker an einem Standplatz.
2. Das Dokument bezieht sich noch mehr auf genau diese Völker an genau diesem Standplatz zu genau diesem Zeitpunkt.
Verbringst du das Volk - auch nur für kurze Zeit - an einen anderen Standplatz verliert das Zeugnis für dieses Volk seine Gültigkei, denn das Volk wurde weggebracht und nach Ausstellung des Zeugnisses an den alten Stand zurückgebracht, ist also aus Sicht des Zeugnisses ein neues Volk, über dessen Eigenschaften es keine Aussagen machen kann. Der "Zwischenstand" könnte in einem AFB Sperrbezirk gelegen haben, wissen wir aber nicht.
Wenn Du das gekaufte Volk an sein neues zu Hause gebracht hast und von dort aus wanderst, dann tritt genau der gleiche Effekt ein: Das Zeugnis sagt nichts über dieses Volk an diesem Standplatz zu diesem Zeitpunkt => Formal nur noch Altpapier.
Ob man nachvollziehen kann, welches Zeugnis sich auf welche Kiste bezieht und wo diese Kiste samt Volk wann wo war, ist eine ganz andere Frage...
Wegen Nachbarkreis: Ja, da könnten sie natürlich AFB bekommen. Deshalb haben ja auch schon VETs in anderen Kreisen darauf bestanden, dass es auch für die Rückwanderung eines neuen Zeugnisses bedürfe (gab es hier im Forum auch eine Diskussion zu). Aber dieses Vorgehen hat sich als nicht wirklich praktikabel herausgestellt... Ist aber eine Inkonsistenz. Bin ich ganz bei Dir.
VG
asmiov