Lt. heutiger Mitteilung aus dem Thür. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde nun zwischen Bundesregierung und allen Ländern abgestimmt, welche Einrichtungen als systemrelevanten Bereiche zur kritischen Infrastruktur - hier speziell im Bereich der Ernährung - gehören. U.a. gehören dazu Tierhaltungen und zu deren Versorgung mit Waren und Dienstleistungen gehörende Bereiche. Die Klarstellung erfolgte in der "Leitlinie KRITIS Ernährung". Leider gelingt es mir nicht, sie zu verlinken oder anzuhängen.
Jede Imkerei gehört unabhängig von ihrer Größe (Berufs-. Nebenerwerbs- und Hobbyimkerei) als Tierhaltungsbetrieb und Lebensmittelerzeuger zur „Kritischen InfraStruktur“ (KRITIS). Bewegungsfreiheit zur Ausübung imkerlicher Tätigkeit (Betreuung der Bienenstände, Wandern, Belegstellenbesuche, Schwärme einfangen, Einkauf im Imkerbedarfshandel etc.) ist damit grundsätzlich ermöglicht. Der Imkerbedarfshandel ist übrigens ebenso eingestuft.
Wenn jemand behördlich unter Quarantäne gestellt wurde, gelten freilich auf die jeweilige Person bezogene Regelungen.
Für etwaige Verkehrskontrollen ist es mglw. ratsam, die Leitlinie ausgedruckt im Kfz mitzuführen nebst Kopien vom TSK-Gebührenbescheid von 2020, Gesundheitszeugnis (sofern vorhanden). Das sollte auch ehrenamtliche Kontrolleure bspw. von der Feuerwehr überzeugen.