Die Aussage vom Beitrag #41, dass im Beitragsbescheid 2020 der Sächsischen Tierseuchenkasse die 12-stellige Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung nicht eingetragen ist, kann ich bestätigen. In der Tierbestandsmeldung ist sie hingegen zusätzlich zur Tierseuchenkassen-Nummer (TSK-Nummer) eingetragen. Sie wird dort mit “Registriernummer” bezeichnet.
Im Freistaat Sachsen muss diese Registriernummer immer mit der 14 beginnen. Die Schlüssel für die anderen Bundesländer findet man beispielsweise beim Wikipedia-Artikel Amtlicher Gemeindeschlüssel.
Im Onlinezugang des Tierhalters bei der Sächsischen Tierseuchenkasse steht diese Nummer auf allen Seiten links oben und wird mit “Reg.Nr. nach ViehVerkV (VVVO)” bezeichnet. In diesem Onlinezugang findet man diese Nummer auch unter dem Reiter “Adressdaten”. Dieses Feld ist mit “Registriernummer nach ViehVerkV” beschriftet.
Im Untersuchungsauftrag (z. B. für Futterkranzproben) an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen soll diese Nummer unter “Betriebs-Registriernummer nach VVVO” eingetragen werden.
Im “Antrag zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Bienensachverständige (BSV) bei der Sächsischen Tierseuchenkasse” müssen diese Nummern vom Imker und vom BSV auch eingetragen werden. Die Felder nennen sich “Reg-Nr. nach VVVO”...
In den Veterinärämtern werden diese Nummern auch als HIT-Registriernummern bezeichnet. HIT steht für Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier (HI-Tier).