Hi,
das erkläre mal bitte den Obstbauern im Alten Land usw..
Viele Imker haben Wandergebiete weit ausserhalb des eigenen Landkreises.
Ist ja auch alles unwidersprochen, das war aber nicht Eingangsfrage/Problem des TO ...
Hi,
das erkläre mal bitte den Obstbauern im Alten Land usw..
Viele Imker haben Wandergebiete weit ausserhalb des eigenen Landkreises.
Ist ja auch alles unwidersprochen, das war aber nicht Eingangsfrage/Problem des TO ...
Also ich muss wenn ich zu meinem Lieblingssupermarkt oder Tankstelle oder Baumarkt fahre immer an meinem Außenstand vorbei. Bei Quarantäne geht garnicht aber sonst schon. VG
Es hieß, der DIB wolle sich heute dazu äußern. Auf der Webdeite steht aber noch nichts.
Der D.I.B. hat diese Seite mit Informationen.
Aus der Sicht des D.I.B. können Vereine keine verbindlichen Genehmigungen erteilen.
....derzeit wird das verschickt.
Man beachte aber: DBIB = Berufsimker
Jonas
Auf Anfrage wie es nun im Falle einer Ausgangssperre mit der Versorgung der Bienen aussieht, erhielt ich vom Rathaus das hier:
Guten Morgen,
wir haben Verständnis für Ihre Besorgnis , aber zur Zeit können wir nur auf Basis der aktuellen Rechtslage entscheiden und Auskünfte geben. Eine Ausgangssperre besteht zur Zeit nicht.
Bitte beachten Sie die Informationen unterhttp://www.kiel.de/coronavirus
Beste Grüße aus dem Rathaus
Landeshauptstadt Kiel
Nun ja, spätestens Morgen wissen wir mehr, da heute Mitternacht die Sperre in Bayern greifen soll und die anderen Bundesländer wahrscheinlich folgen werden...
In Bayern gelten ab 0 Uhr heute Nacht Ausgangsbeschränkungen.
Die gute Nachricht mir wurde vom AELF versichert, dass die Betreuung und Pflege der Bienen als triftiger Grund gelte das Haus zu verlassen. Allerdings konnten sie keine Auskunft darüber geben wie es mit dem Wandern in andere Bundesländer aussieht.
Vom DBIB gibt es folgendes Rundschreiben, bitte bis zum Ende lesen, vielleicht hat ja der eine oder andere jetzt Zeit im Hauptjob und kann einspringen wo es brennt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir können keine allgemeine Bescheinigungen ausstellen. Gemäß den Auflagen der Ausgangssperren ist erlaubt:
Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
Notwendiger Lieferverkehr
Ausgenommen vom Verbot sind die unabdingbare Versorgung von Haustieren.
Außerdem sind wir Teil der Landwirtschaft und somit systemrelevant!
Der Transport von unseren Bienen zu den Wanderplätzen würde ich unter notwendigen Lieferverkehr einstufen. Schließlich sind wir Teil der Landwirtschaft und gehören somit zu den systemrelevanten Berufsgruppen.
Bitte unbedingt euren Bescheid der Berufsgenossenschaft, Eure landwirtschaftliche Betriebsnummer, Bescheinigung der Tierseuchenkasse oder ähnliches als Nachweis mitführen.
Ziel aller Maßnahmen ist, den physischen Kontakt zwischen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren, um so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Also: es darf zu den Bienen gefahren werden. Bitte auch die Fahrten auf ein Minimum reduzieren.
Sollte ein Imker positiv getestet werden, gelten die Auflagen des Gesundheitsamtes! Diesen Auflagen ist Folge zu leisten!
Nochmals ein Hinweis auf die Internetseite: http://www.imkerhilfe.eu/
Hinweis in eigener Sache: Für die jetzt anstehenden Arbeiten brauchen wir Unterstützung! Imker die im Nebenerwerb tätig sind und Zeit zur Verfügung haben, bitte melden.
Bitte immer wieder auf unsere Internetseite nachschauen, wir versuchen laufend zu aktualisieren.
Mit imkerlichen Grüßen
Annette Seehaus-Arnold
Präsidentin DBIB
Asternweg 11
97724 Burglauer
Hi,
in den Hinweisen zur Ausgangssperre in Bayern stehen unter Punkt 5 die triftigen Gründe warum man doch das Haus verlassen darf:
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren
Man darf also zu seinen Bienen.
Alles anzeigenVom DBIB gibt es folgendes Rundschreiben, bitte bis zum Ende lesen, vielleicht hat ja der eine oder andere jetzt Zeit im Hauptjob und kann einspringen wo es brennt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir können keine allgemeine Bescheinigungen ausstellen. Gemäß den Auflagen der Ausgangssperren ist erlaubt:
Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
Notwendiger Lieferverkehr
Ausgenommen vom Verbot sind die unabdingbare Versorgung von Haustieren.
Außerdem sind wir Teil der Landwirtschaft und somit systemrelevant!
Der Transport von unseren Bienen zu den Wanderplätzen würde ich unter notwendigen Lieferverkehr einstufen. Schließlich sind wir Teil der Landwirtschaft und gehören somit zu den systemrelevanten Berufsgruppen.
Bitte unbedingt euren Bescheid der Berufsgenossenschaft, Eure landwirtschaftliche Betriebsnummer, Bescheinigung der Tierseuchenkasse oder ähnliches als Nachweis mitführen.
Ziel aller Maßnahmen ist, den physischen Kontakt zwischen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren, um so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Also: es darf zu den Bienen gefahren werden. Bitte auch die Fahrten auf ein Minimum reduzieren.
Sollte ein Imker positiv getestet werden, gelten die Auflagen des Gesundheitsamtes! Diesen Auflagen ist Folge zu leisten!
Nochmals ein Hinweis auf die Internetseite: http://www.imkerhilfe.eu/
Hinweis in eigener Sache: Für die jetzt anstehenden Arbeiten brauchen wir Unterstützung! Imker die im Nebenerwerb tätig sind und Zeit zur Verfügung haben, bitte melden.
Bitte immer wieder auf unsere Internetseite nachschauen, wir versuchen laufend zu aktualisieren.
Mit imkerlichen Grüßen
Annette Seehaus-Arnold
Präsidentin DBIB
Asternweg 11
97724 Burglauer
Ich hab mich gestern als Helfer gemeldet. Bitte macht mit! Das geht auch ohne Mitgliedschaft.
Jetzt wird's etwas klarer.
Pressemitteilung des BMEL
Nummer 54 vom 23. März 2020
Zitat"1. Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!
• Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebs-schließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichti-gung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt."
Corona-Paket_der_Bundesregierung_Landwirtschaft_PM_vom_23.03.2020.pdf
Hallo zusammen,
hat jemand von euch Informationen zu Ausnahmegenehmigungen zwecks Bienenstand im Ausland (in meinem Fall CZ)?
Herzliche Grüße,
Miriam
Wenn jemand, so wie der Fragesteller formulierte, in Quarantäne muss, dann ist er zu Hause und maximal Mal noch auf seinem Grundstück des Einfamilienhauses. Selbst das kann fraglich sein...
Was ist wenn auf der Fahrt zur einsamen Waldlichtung etwas passiert wie z.B. eine Panne oder ein Unfall.
Quarantäne bedeutet zu Hause bleibe und für unaufschiebbare Erledigungen jemanden finden der diese für einen erledigt.
Quarantäne bedeutet zu Hause bleibe und für unaufschiebbare Erledigungen jemanden finden der diese für einen erledigt.
Jain.
Ich hatte Quarantäne als Kontakperson - ohne Symptome.
Systemrelevante Berufe dürfen ausgeübt werden. Jeder Bauer darf seinen Kuhstall betreuen. Sagte auch die Landwirtschaftliche Rentenkasse, als ich gefragt habe ob dir mir jetzt nen Betriebshelfer für meine handvoll Völker bezahlen. Habe nach ein bisschen hin und her Gemaile mit der Verwaltung bei uns eine Ausnahme bestätigt bekommen. Musste Sie nur darauf hinweisen das Imker = Landwirt = "Systemrelevant" gemäß der eigenen Definition .
Zum Arzt zum testen durfte ich ja auch... Es kann nie das gesamte Risiko auf 0 gedrückt werden. Es geht darum "unnötige" Kontakte oder Risiken abzuwehren.
Ich vermute das ich die gesamte Quarantäne hätte anfechten können. Voller Formfehler und Verweise auf nicht mehr existierende oder falsche Paragraphen der Corona-Verordnung. Aber man ist ja brav. Solche Löcher dürften inzwischen gestopft sein, ist schon eine weile her.
Quarantäne bedeutet zu Hause bleibe und für unaufschiebbare Erledigungen jemanden finden der diese für einen erledigt.
Moin, ich war bisher zwei mal in Quarantäne. Ein mal Positiv und ein mal als Kontaktperson. Ich habe die nette Dame beim Gesundheitsamt gefragt ob es möglich ist die Bienen weiter zu betreuen. Sie konnte mir nichts versprechen wollte er aber aufschreiben. Tatsächlich war in meine Quarantäneanordnung ein Zusatz das ich die Bienen alleine betreuen darf, allerdigs auf direktem wege ohne die Nutzung des ÖPNV anfahren muss.