Hallo Freizeitimker,
positive Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung sind gemäß AGG zulässig und stellen keine Diskriminierung von Menschen ohne Behinderung dar.
Hingegen ist es aus meiner Sicht sehr diskriminierend, wenn Du Menschen mit (Schwer-)Behinderung ihre Leistungsfähigkeit absprichst. Leistungsfähigkeit und (Schwer-)Behinderung können völlig ohne Zusammenhang sein. Unterhalte dich einfach mal mit betroffenen Menschen, z.B. wie Herr Wolfgang Schäuble.
Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Überdenken deiner Einstellung!
Matthias