...denn irgendwo muss es im Bereich Nahrungsmittel und Nahrungsmittelgewinnung/vermarktung auch Hemmschwellen geben, damit nicht alles und jedes beim Endverbraucher im Körper landet,
Auch das ist EU-weit bereits geklärt: Man hat auch dort erkannt, daß es eben keine Verbrauchergefährdung bei OX geben kann (bei bienengemäßer Anwendung, es wird also vorausgesetzt, daß ein Imker nicht so extrem überdosiert, daß seine Völker daran eingehen - aber dann gibts ja auch keinen Honig von denen). Es wurde im Gegensatz zu anderen Wirkstoffen auf die Festlegung eines RHG bewußt verzichtet (S. 57 oben):