Auskunft vom DIB: Man verhandelt bereits seit Ende 2018 mit dem BMEL und hat auch bei der EU angefragt -> noch keine Antworten. Angeblich soll AFB nur noch unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes geregelt werden.
Der DIB habe sich für die bestehenden EU-Regeln ausgesprochen.
Dabei hat er aber mglw. übersehen, daß die EU-Regeln nicht die Bekämpfung der AFB beinhalten, sondern lediglich den Handel mit Bienen und Bienenprodukten vereinfachen. Wie in #49 Zf. 4 bereits dargelegt: Sobald einzelne Mitgliedsstaaten die AFB-Bekämpfung einstellen, resp. keine Sperrgebiete mehr ausweisen, dann sind die TRACES-Zeugnisse wertlos und sagen nichts über den wirklichen Seuchenstatus des Herkunftsgebietes und erst recht nichts über den Seuchenstatus der exportierten Bienen.