Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind di
e Grundsätze der guten fachlichen Praxis, die Gebra
uchsanleitung, Anwendungs-
bestimmungen, Vorsichtsmaßnahmen, Wartezeiten, Bien
enschutzverordnung sowie die sachgerechte Beseitigu
ng von Restmengen zu
beachten! § 22,2 -Präparate dürfen nur in Betrieben
mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden.
Eine Haftung für Nachteile
oder Irrtümer, die sich aus den Empfehlungen ergebe
n können, wird nicht übernommen.
Aufwandmengen (l/kg) bei Baumobst pro 1 m Kronenhöh
e und ha, bei Beerenobst pro ha
KEF Info
Region Pfalz
1-2019 vom 06.06.2019
Kirschfruchtfliege und Kirschessigfliege
Der Druck durch die Kirschfruchtfliege ist in diese
m außergewöhnlich hoch, dies zeigen die Gelb-
tafelfänge. Das derzeitige Wetter mit Temperaturen
um die 20 °Celcius und immer wiederkehren-
den Niederschlägen fördert zudem die Kirschessigfli
ege. In unbehandelten Kirschenanlagen ist
bereits jetzt bis zu 100 % Fruchtbefall zu beobacht
en. Von daher ist eine konsequente Bekämp-
fung der beiden Fliegen erforderlich. Wir empfehlen
wie folgt vorzugehen:
Kirschen der 4. Kirschenwoche wie Satin, Starking,
Van, Sam, Sunburst, Vanda, Korvik und Achat
sollten bis spätestens Freitag mit
Mospilan (0,125 kg/ha u. m Kronenhöhe, WZ 7 Tage) +
Spin-
tor (0,15 l/ha u. m Kronenhöhe, max. 0,3 l/ha, WZ 5
Tage)
behandelt werden.
Bei Sorten der 5. Kirschenwoche wie Sylvia, Techlov
an, Schneiders, Haumüller, Kaiserkirsche,
Jade und Morellenfeuer sollte bis spätestens morgen
Mospilan (0,125 kg/ha u. m Kronenhöhe,
WZ 7 Tage)
ausgebracht werden.
Bitte beachten Sie:
Spintor
ist bienengefährlich. Bestände, die wegen Saftaust
ritt infolge von be-
reits vorangeschrittenem Kirschessigfliegenbefall v
on Bienen beflogen werden dürfen nicht mehr
behandelt werden.
Uwe Har
Hab ich eben bekommen. Seit ma Wachsam!
Wasi