Hallo Micken83
gut so, jetzt! Die Anmeldung der eigenen Bienenhaltung muß man ja nicht zwingend vom persönlichen Kontakt mit dem Mitarbeiter abhängig machen. Ich würde an Deiner Stelle schnellstmöglich anmelden (elektronisch oder schriftlich) und dann ggf. nachträglich noch einmal kontaktsuchend nachfragen, ob die Anmeldung so i.O. war. Das kann Vertrauen schaffen.
Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 1a BienenseuchVO:
https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html
Formell ist die (ebenfalls verpflichtende) Anmeldung bei der Tierseuchenkasse davon unabhängig, muß also eigentlich ebenfalls erfolgen. Manchmal kooperieren diese Ämter und informieren sich gegenseitig über Meldungseingänge - zur Arbeitserleichterung für die Anmelder. Manch Imker stört sich jedoch an der damit verbundenen Datenschutzproblematik, was wohl in Sachsen zu einem kleinen "Aufstand" geführt haben soll und der Datenaustausch dort nun wohl nicht mehr so einfach ist. Aber darüber habe ich nur gehört und gelesen, keine eigenen Erfahrungen.
Mit imkerlichen Grüßen - ribes