Zur Frage "Vet.-Amt":
Grundsätzlich soll jeder Bienenstand angemeldet werden, bei der Tierseuchenkasse und beim zuständigen Vet.-Amt. In manchen Gegenden geht das in einem Aufwasch, bei mir hier sind das zwei anscheinend völlig getrennte Vorgänge.
Das Vet.-Amt sollte Dich nach der Herkunft des Volkes fragen. Ist es ein Schwarm, darf es kein Gesundheitszeugnis verlangen (dessenungeachtet tut dies z.Z. das Leipziger Amt vehement). Ist das Volk innerhalb des Amtsbezirkes zu Dir gekommen, wird üblicherweise kein Zeugnis verlangt.
Doch was ist schon "üblich" bei einem Amt? Es kann also sein, dass das Amt bei der Anmeldung darauf besteht - dann ist oft ein persönliches Gespräch helfend. Es handelt doch sich um ein Volk, eigentlich nur um einen Ableger, der ein Volk werden will, dass nur 2 km gewandert ist! Es finden sich da Kompromisse - eine Untersuchung in der nächsten Saison z.B., wenn das Volk etabliert ist.