Hallo,
ich dachte, ich hätte das mit dem Pfand und der MwSt mittlerweile vestanden, aber ich fürchte, ich stehe immer noch auf dem Schlauch.
Laut der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR Abschnitt 149 Absatz 8 ) zählt das Pfand bei Warenumschließungen (Honigglas) zum Entgelt und wird mit dem gleichen Steuersatz wie die umschlossene Ware (Honig) versteuert - bei Regelbesteuerung also mit 7 %.
Bezahle ich Pfand für rückgegebene Gläser aus, liegt eine Entgeltminderung vor und ich muss weniger Umsatzsteuer abführen.
Angenommen, ich erhebe 50 Cent Pfand pro Glas. Wenn ich ein Glas zurückbekomme, zahle ich diese 50 Cent wieder aus.
Die 50 Cent würden sowohl bei der Erhebung als auch bei der Auszahlung 7 % MwSt enthalten, oder?
Und bei der Entgeltminderung müßte ich von den 50 Cent 7 % MwSt abziehen. Das Entgelt würde also nicht um 50 Cent, sondern nur um ca. 47 Cent gemindert, da das Entgelt ja nur den Nettoanteil des Pfands miteinschließt, richtig?
Wie würde ich den Pfand auf Rechnungen für Wiederverkäufer steuerrechtlich korrekt ausweisen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch hier weiterhelfen könnte, vielen Dank!