Wie willst Du als Inverkehrbringer mal nachweisen (müssen), dass Dein Glas originalverschlossen ist ist, falls mal da was reingekommen sein sollte, was da nicht reingehört.
In diesem Fall willst nicht Du nachweisen, dass es originalverschlossen ist. Vielmehr willst Du in diesem Fall nachweisen, dass es nicht originalverschlossen war. Das kann (muss aber nicht) einen Unterschied machen.
Es gibt sicherlich noch andere Vorteile, wie z.B. Wiederverwendung der Gläser und TO-Deckel für die häuslichen Einweckaktionen und und und.
Ich ziehe es vor, Honiggläser samt zugehörigen Deckeln für Honig wiederzuverwenden. Ich wüsste auch nicht, was ich alles bei all diesen Einweckaktionen da reintun soll...