Ich würde mal sagen nein. In der Bienenseuchen-Verordnung ist meldepflichtig "wer Bienen halten will" (§ 1a). Er will aber nicht.
Außerdem ist die Biene juristisch betrachtet ein Wildtier. Nur weil ein Schwarm in Dein Haus eingezogen ist, gehört er Dir so wenig, wie das Reh, dass sich in Deinen Garten verirrt. Zum Bienenhalterwerden gehört schon ein Akt der Inbesitznahme. Der fehlt hier.