Ein wenig komplizierter ist es schon.
Nur ein gewisser Anteil der Grundstücksfläche darf überbaut werden. Wie groß dieser Anteil ist hängt davon ab, ob es in einem B-Plan festgesetzt ist oder in der Gegend üblich ist. Ein üblicher Wert in Wohngebieten ist dabei 0,4. Will bedeuten, daß 40% der Grundstücksfläche versiegelt werden kann, also mit Haus, Garage und Zufahrt bebaut werden kann. Natürlich schreibe ich dies ohne irgendeine Art von Rechtsberatung damit zu betreiben. Dabei ging es bei der Bestimmung nicht um die Anzahl der Blüten auf dem Grundstück, sondern um die Versickerung des Regenwassers. Weil es dabei um die Versickerung geht und so wohl noch zu einfach wäre wird bei einer versickerungsfähiger Ausführung der Pflasterung, diese Fläche nur zur Hälfte mitgerechnet. Das ist jetzt nicht OT, weil den Hof Pflastern eben angesprochen wurde.
Viele Grüße
Wolfgang