Ich möchte die IF-Leser aus dem Freistaat Sachsen auf das amtliche Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut im Freistaat aufmerksam machen. Im Zeitraum vom 01.02.2019 bis 31.12.2022 sollen mit diesem Programm alle Bienenstände einmal auf Amerikanische Faulbrut beprobt werden. Je nach Saison können Gemüll- oder Futterkranzproben dafür genutzt werden. Mit der Probennahme werden Bienensachverständige beauftragt. Für die so durchgeführte Beprobung entstehen dem Imker/Bienenhalter keine Kosten.
Die diesbezügliche Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen ist beispielsweise unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=14731&art_param=810
Seuchenfreiheit bzw. frühzeitige Erkennung von Seuchenquellen ist im ureigensten Interesse von Imkern bzw. Bienenhaltern. Mich würden Erfahrungen von anderen Programmen interessieren.
Steht die Imkerschaft geschlossen zum Faulbrut-Monitoring oder ist sie dazu gespalten?