Weil ich in letzter Zeit immer wieder Anfragen zum Thema Steuernummer für die eigene Imkerei bekomme, hier eine Erläuterung für alle:
Wozu brauche ich die Steuernummer?
Wenn Ihr auf Rechnungen für andere Unternehmer (z.B. Wiederverkäufer) die Umsatzsteuer ausweisen wollt und der Rechnungsbetrag über 250 Euro liegt, muss die eigene Steuernummer angegeben werden (das ist nicht die Identifikationsnummer).
Gibt es eine eigene Steuernummer für Imker/innen?
Nein, es gibt nur eine Steuernummer für alle gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Die hat das Format 000/000/00000, also z.B. 090/256/04943.
Wie bekomme ich diese Steuernummer?
Damit Ihr die bekommt, müsste Ihr Euch beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das geht über den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Beteiligung an einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft".
Den findet Ihr im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung. Dort unter "Steuerformulare" "Fragebögen zur steuerlichen Erfassung" auswählen.
Hier das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Beteiligung an einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft" nehmen.
Ausfüllanleitung
Ich lasse hier mal alles weg, was eigentlich selbsterklärend ist.
Folgende Zeilen sind imkereispezifisch:
Zeile 3 ankreuzen (Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit)
Zeile 25
„Imkerei“ eingeben
Zeile 110
Bei „im Jahr der Betriebseröffnung“ und „im Folgejahr“ bei „Steuerpflichtiger“ jeweils „0“ eingeben, sonst will das Finanzamt evtl. Vorauszahlungen.
Zeile 121
„Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen" ankreuzen
Zeile 148
JA ankreuzen und in das Feld „Imkerei“ eingeben.
Dahinter ins Feld „3“ eingeben, also § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG
Hat die Anmeldung steuerliche Folgen?
Zunächst nur insoweit, als Ihr dann eine jährliche Steuererklärung abgeben müsst (was Ihr wahrscheinlich ohnehin schon macht).
Es kommen dann folgende Formulare dazu:
- Anlage L
- Anlage 13a
Wenn die Völkerzahl nicht höher ist als 30, wird aber keine Einkommensteuer erhoben.
Wolfgang