Ich denke nicht, dass das Einfügen eines Dochts ausschlaggebend ist.
Dazu im UStAE, Abschnitt 24.2 Abs. 3:
"Werden selbst erzeugte Produkte untrennbar mit zugekauften Produkten vermischt, unterliegt die Lieferung des Endprodukts aus Vereinfachungsgründen noch der Durchschnittssatzbesteuerung, wenn die Beimischung des zugekauften Produkts nicht mehr als 25 % beträgt."
Dumme Frage: Heißt das, dass ich bei <=30 Völkern Kerzen wie bei Honig verkaufen darf und weiterhin unter die 0€ Pauschale falle?