Abtötungs-Anordnung durch den Amtstierarzt - Erfahrungsberichte von AFB-Bekämpfungen im Winter gesucht!

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  • Das Wetter ist erst einmal unwichtig.

    Solange die klinischen Völker gut verteidigen, also normaler Fluglochbetrieb beobachtet werden kann, ist die Ansteckungsgefahr gering. Die Fluglöcher sollte man eng halten, ansonsten sollte das Veterinäramt im Sperrkreis nach weiteren erkrankten Völkern suchen. Erst wenn alles abgesucht und gefunden ist, sollte das Veterinäramt anordnen, alle Völker im Sperrkreis zu behandeln, in welcher Form auch immer.

    Ausnahme: Ein klinisches Volk ist nicht verteidigungsfähig. In diesem Fall sollte das Veterinäramt die unverzügliche Abtötung dieses Volkes anordnen. Abgestorbene oder abgetötete Völker sind unverzüglich unschädlich zu beseitigen, da das enthaltene Futter Wasser zieht und aus der Beute zur Freude aller anderen Bienen heraustropft.

    Gruß Ralph

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  • Liebe Imker und Imkerinnen,


    wieder mal ein Update in dieser Sache: Noch immer keine Aussicht auf BSSVs in Berlin aber immerhin gibt es nun sowas wie ein freiwilliges AFB-Monitoring.

    Leider nur kein Rechtsgehör und weiterhin keinen Cent Schadensersatz für den betroffenen Imker. Es wurde nun Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht erhoben damit wir nun endlich mal Klarheit bekommen, ob und wie das bahnbrechende Urteil aus Münster (Leitsatz: Jedes Volk muss individuell bewertet werden, kein standweises Keulen aller Völker... vor allem nicht per Eilverfahren wenn diese vital, kräftig und negativ befundet sind & es WINTER ist!) in Berlin eine Rolle spielt.


    Leider dürfen die gemeinnützigen Vereine so ein Verfahren nicht direkt unterstützen, daher habe ich nun eine private Spendensammlung gestartet denn der Kollege ist praktisch mittellos und keine Versicherung trägt solche Kosten. Freue mich über jeden Cent, jeden Tweet, jeden Share bei FB oder wo auch immer...


    Danke für das Mitmachen!


    Bienenvölker abgetötet & kein Recht für Imker? | betterplace.me
    Darum geht es:Ein Imkerkollege musste 2018 acht gesunde Bienenvölker in Pankow abtöten da zwei weitere Völker an der Amerikanischen Faulbrut erkrankt …
    www.betterplace.me


    Herzliche Grüße

    Melanie

  • Herzlichen Dank an Gotthardsternli für die großartige Unterstützung...freut mich sehr, dass sich so viele daran beteiligen!!


    Herzliche Grüße

    Melanie

  • Night Shadow hatte ein paar Fragen, die ich aber irgendwie nicht direkt beantworten kann -. daher kurzerhand hier herein:

    Zitat

    Wer hat wie die Proben gezogen? Wurde jedes Volk begutachtet? Und wer hat das gemacht? Hat diese Person die Befähigung und wie wurde diese erlangt? Wurde dem Imker für jedes Volk eine schriftliche Bestätigung der Begutachtung gegeben? Wurde dem Imker die Möglichkeit der A und B Probe gegeben? Welches Labor untersuchte die Proben? Mit welcher Methode?

    Wie wurde die Diagnose Faulbrut gestellt? Hier geht es um die Fachliche Überprüfung (tierärztliche, nicht irgendwas von BSV oder ähnliches) wie man die Faulbrut festgestellt hat. Nur ein Laborbefund reicht nicht aus. Da man belegen muss, wo und wie die Probe entnommen wurde.

    Antwort in Kurzform: Die Völker wurden individuell beprobt und begutachtet nachdem die Sammelprobe positiv war. Zwei Völker waren in der Einzelpobe positiv; ich meine, eines zeigte Klinik aber der Imker war einverstanden, dass beide abzutöten waren.

    Die anderen waren sowohl im Labor als auch bei der Durchsicht unauffällig.


    Ob natürlich ein zweifach negatives Labortestat des Landeslabors zweimal hintereinander falsch negativ sein kann, entzieht sich meiner Kenntnis - letztendlich ist aber all das überhaupt nicht gerichtlich geprüft worden eben weil sich kein Gericht der Sache auch nur annehmen will.


    Und nur darum geht es: Gerichtliche Prüfung.

    Wenn das nicht im Sinne des Imkers ausgeht, ist das traurig aber wird natürlich akzeptiert und dann haben wir Berliner Imker und Imkerinnen es schwarz auf weiß dass jedes Volk, das in der Nähe eines erkrankten steht, in diesem Bundesland ggf. per Weisung abgetötet werden muss; egal, was das Gesetz oder andere Gerichte sagen.

    Aber dann wissen wir es halt.

    Aktuell zoffen sich immer wieder mal EInzelfälle unterschieldich weit durch die Instanzen und das bringt uns halt auch nicht weiter.


    In diesem Sinne: Danke für die Unterstützung!


    Bienenvölker abgetötet & kein Recht für Imker? | betterplace.me
    Darum geht es:Ein Imkerkollege musste 2018 acht gesunde Bienenvölker in Pankow abtöten da zwei weitere Völker an der Amerikanischen Faulbrut erkrankt …
    www.betterplace.me

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  • Liebe alle,

    ich bin überwältigt - wir haben schon 73% der erforderlichen Spendensumme zusammen. Vielen Dank an alle Spender und Spenderinnen und jede, die durch Teilen und Verbreiten zu diesem Erfolg beigetragen haben:


    Bienenvölker abgetötet & kein Recht für Imker? | betterplace.me
    Darum geht es:Ein Imkerkollege musste 2018 acht gesunde Bienenvölker in Pankow abtöten da zwei weitere Völker an der Amerikanischen Faulbrut erkrankt …
    www.betterplace.me


    Nun zum Nachlesen für alle, die schon immer mal eine Verfassungsbeschwerde lesen wollten: https://www.openpetition.de/pe…enenvoelkern-in-berlin/46


    Besonderes Schmankerl: Unverändert schwebt ein nicht abgeschlossenes Ordnungswidrigkeitsverfahren über den klagenden Imker und mich als Vorsitzende des Imkervereins, weil ich als mitbetreuuende Imkerin bei der angeordneten Abtötung und Sanierungsarbeit helfend zur Hand gegangen bin - seit 2019 droht das BA Pankow und kann sich offenbar nicht entscheiden, ob und wie es in der Sache weiter verfahren will.


    Lustigerweise kann man auch die Entscheidung nicht erzwingen noch verjährt da was... ob das BA Pankow dann noch meine Kinder belangen möchte wenn ich erst mal in der Kiste bin?


    Herzliche Grüße in die Runde

    Melanie

  • ;(

    Und mal wieder schlägt das Bezirksamt zu:


    Gestern wurden 9 gesunde und negativ befundete Bienenvölker in Pankow abgetötet. Grund war ein weiteres, positiv befundetes Volk ohne klinische Symptome an dem von drei Imkern betreuten Bienenstand.

    Gemeinschaftlich in Pankow an einer Anschrift Imkernde tragen also weiterhin das Risiko, selbst nachweislich gesunde Völker zu verlieren wenn Sporen an der Postanschrift gefunden werden.


    Die Verfassungsbeschwerde zu dieser seit 2018 bekannten Praxis liegt seit Februar 2022 beim zuständigen Gericht aber die zwischenzeitlich erforderliche Wahlentscheidung war natürlich dringlicher.

    Somit bleibt uns weiterhin nur Daumen-drücken, dass diese unselige Pauschalbehandlung endlich gerichtlich geprüft und verbindlich geklärt wird - hoffentlich im Sinne der gesetzlichen Grundlagen, die eine Einzelfallbetrachtung statt pauschalen "Keulens" fordern.


    Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut ist übrigens zu finden unter: https://www.openpetition.de/pd…m-wortlaut_1655505888.pdf


    Grüße

    Melanie

  • ;(

    Und mal wieder schlägt das Bezirksamt zu:

    [...]

    Die Nachricht habe ich auch gerade per Email bekommen, da ich damals mal für die Aktion gespendet habe.


    Es ist schade, dass der Veterinär hier so stark vorgeht - aber die Beschwerde der Betroffenen, dass der Begriff "Bienenstand" hier nicht Imker-bezogen gehandhabt wird, kann ich so nicht ganz unterstützten. Wenn drei Imker ihre Bienen nebeneinander aufstellen ist es meiner Meinung nach valide das als einen Stand zu sehen. Selbst zwei räumlich getrennte Bienenstände eines Imkers können vom Veterinär zusammengefasst werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass getrenntes Equipment (Stockmeißel etc.) verwendet worden ist.


    Man sollte sich hier mehr auf die Tatsache konzentrieren, dass die Völker negativ befundet waren.


    Sind die Betroffenen eigentlich in einem Verein der im DIB ist? Ich persönlich würde bei solchen Problemen mich an meinen Kreis- oder Landesverband wenden.

  • Die Betroffenen sind Mitglieder im DIB. Nur nützt das halt nichts - alle Berliner Veterinärämter sind eigenständig und der Landesverband ist ihnen herzlich egal. Auf diesbezügliche Briefe vom LV gab es noch nie eine Reaktion.


    Das Hauptproblem ist, dass es keine Definition des Begriffs "Bienenstand" gibt - ab wie viel Meter beginnt z.B. ein Bienenstand auf einem Grundstück? Bienenstände können direkt nebeneinander aber durch einen Zaun und eine Grundstücksgrenze getrennt sein und sich dabei näher kommen als auf einem Grundstück. Jeder Bezirk in dieser Stadt interpretiert und handelt anders, manchmal stehen Bienenstände aogar auf der Bezirksgrenze und es gelten zwei verschiedene Interpretationen...sehr anstrengend.

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  • Ich habe die Nachricht auch gerade per E-Mail bekommen. Es ist einfach unfassbar, dass eine solche Sache mit diesen Auswirkungen so lange unentschieden bleibt.

    Das Argument mit der Verfassungsbeschwerde mit der Berlin-Wahl lasse ich nicht gelten. Die Rechtsprechung in Deutschland insgesamt ist zu langsam! Das Problem verschärft sich schon seit über 15 Jahren.

    Um die 15 Carnica Völker in 1,5 DNM auf 2 Standorte in Bochum verteilt.

  • Wenn der Sachverhalt wirklich so zutrifft, wie oben beschrieben, dass keines der Völker klinische Symptome hatte und auch nicht auf den Erreger, sondern nur auf die Sporen beprobt wurde, dann hätte man hier tatsächlich die Möglichkeit eines Einspruches gehabt. Es gilt immer der kleinstmögliche Schaden, daher reicht ein alleiniger Sporenbefund nicht aus im allgemeinen. Sonst müsste man weltweit sehr viele Völker umbringen und sämtlichen Honig in den Regalen überprüfen. Somit wäre bei reinem Sporenbefund eine Sanierung angebracht gewesen.


    Doch die Völker sind jetzt abgetötet, der Einspruch hätte vorher erfolgen müssen und wie bei uns wird dann eine Eilentscheidung durch den Richter getroffen. Damit hätte man zunächst einen Aufschub und bei uns im Verlauf eine Aufhebung erreichen können bei guter Argumentation

    Was wäre jetzt noch sinnvoll?

    Man muss das Vorgehen von Übergeordneter Stelle überprüfen lassen. Dies wäre zum Beispiel die Tierärztekammer, wo man eine Beschwerde mit Sachverhalt äussert.

    Die Tierärztekammer versucht dann eine Klärung des Sachverhaltes auch durch den Amtsveterinär zu erreichen.

    Allerdings geht es hier um Seuchenschutz und vielleicht kennen wir nicht sämtliche Fakten des Falles, so dass hier vielleicht zwingende Gründe für eine Tötung vorgelegen haben könnten.


    Mir wäre es viel lieber, wenn die Faulbrut aus dem Arbeitsbereich des Veterinärs herausgenommen würde, da der Veterinär oft überfordert wird und Maßnahmen trifft, weil sie ihm als einfachstes Übel auch von anderen Imkern und BSVs dargestellt werden. Da er oft wenig Erfahrung mit Bienen besitzt, sind Fehler hier kaum vermeidbar.


    Es ist ein zweischneidiges Schwert und eine perfekte Lösung für alle wird es wohl nicht geben.

  • positiv befundetes Volk ohne klinische Symptome

    Kann man sich in diesem Fall nicht sogar dagegen wehren? Weil da gabs doch eine (wenn auch m.E. fragwürdige) Gesetzeslücke meine ich?


    Schöne Grüße - Matthias

    Es war alles sooo gut geplant. Und dann kam das Leben dazwischen...

  • Man kann gegen jeden amtlichen Bescheid Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Wird dieser Einspruch nicht stattgegeben, gibt es den Klageweg.

    Doch ich warne sofort. Die meisten Imker verstehen nur "Faulbrut" und wollen sogar, dass die Völker getötet werden.

    Wer sich also gegen eine Entscheidung wert, kann den Zorn der Imkerschaft mit Vergiftungen, Bränden, Verschießen von Beuten und so weiter erleben.

    Also muss man sogar das Recht zum Einspruch genau abwägen, weil man vielleicht danach im Verein gemobbt wird.

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