Was für Ordnungswidrigkeiten sollen das denn sein?
Abtötungs-Anordnung durch den Amtstierarzt - Erfahrungsberichte von AFB-Bekämpfungen im Winter gesucht!
-
-
Also mir wirft man das "Betreten eines gesperrten Standes" vor - dem Kollegen noch so einiges mehr; darunter das "Gewähren des Betretens des gesperrten Standes".
Lustig, gell?
M.
-
Gott oh Gott. Da scheint es ja einer sehr persönlich zu nehmen.
Wäre ja fast mal was für die Presse - immerhin kippt die DPA jeden AFB Fall in ihren Presseticker. Da scheint es also irgendwie und irgendwo Bedarf zu geben. -
Also mir wirft man das "Betreten eines gesperrten Standes" vor - dem Kollegen noch so einiges mehr; darunter das "Gewähren des Betretens des gesperrten Standes".
Lustig, gell?
M.
Also, ein Blick ins
Gesetz erleichtert die Rechtfindung, §7 Abs. 2 der BienenseuchenVO bestimmt:
2) Darüber hinaus darf der Bienenstand nur von dem Besitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen, von Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden.
Wer dagegen verstößt handelt nicht nur ordnungswidrig sondern auch gegen die Interessen der Imkerkollegen.
Ob derartiges passiert ist weiß ich nicht, man sollte es jedenfalls nicht machen!
VG
-
Wenn du da warst, warst du nicht als sein Vertreter da?
-
-
Stimmt, so'n BSV hat da nix zu suchen
-
Stimmt, so'n BSV hat da nix zu suchen
Gibt's in Berlin doch keine...
Einen Widerspruch kann ich trotzdem nicht erkennen.
Der Kollege hat Melanie doch der Wartung und Pflege der Bienenvölker betraut. Das wird dem Kollegen sogar vorgeworfen... -
Da scheint es ja einer sehr persönlich zu nehmen.
Getroffene Hunde bellen halt, je schuldbewußter, umso lauter... Das Rezept dafür lautet immer: Nicht einschüchtern lassen! Der AVet hat hier m.E. eine Reihe von kapitalen sachlichen, fachlichen und nicht zuletzt rechtlichen Fehlern zu verantworten und: Er ist offenbar kein Anfänger mehr, vielleicht sogar beschriebenes Blatt! Eine lohnende Rechercheaufgabe für Journalisten? Was für eine Blutspur zog er beruflich hinter sich her und welche Erfolgsquote zeitigte sein amtliches Handeln bisher? Welche Maßnahmen veranlaßte er im konkreten Fall, um den wirklichen Seuchenherd zu finden?
-
Wenn du da warst, warst du nicht als sein Vertreter da?
Hatte ich den anwesenden Vets auch so gesagt. Scheint irgendwie nicht angekommen zu sein. Ausserdem war ich gar nicht am Stand...nur in der Nähe...
M.
-
Hatte ich den anwesenden Vets auch so gesagt. ...
Man will Dich mundtot machen, zeigen daß sie am längeren Hebel sitzen. Gegen die Bürokratie zieht man immer den Kürzeren.
-
-
Hatte ich den anwesenden Vets auch so gesagt. ...
Man will Dich mundtot machen, zeigen daß sie am längeren Hebel sitzen. Gegen die Bürokratie zieht man immer den Kürzeren.
Gegen Bürokratie hilft nach meiner Erfahrung nur weitere Bürokratie und vor allem Politik...
-
Gegen Bürokratie hilft nach meiner Erfahrung nur weitere Bürokratie und vor allem Politik...
Wir sind hier im Verwaltungsrecht, da gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage. Dort ist der Richter der beste Anwalt des Bürgers! Also im Ernstfall davon Gebrauch machen, das Risiko ist gering. VG
-
Gegen die Bürokratie zieht man immer den Kürzeren.
Quatsch!
Die sollen mal schön einen Verwaltungsakt erlassen. Und da müssen die dann die Rechtsgrundlage nennen, eine Rechtsbehelfsbelehrung, den ganzen Kladderadatsch, der nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz notwendig ist.
Und dann mal schauen.
Sollten die tatsächlich den §7 Abs. 2 der BienenseuchenVO ziehen, dann müssen die aber echt kreativ werden, wenn sie den Umstand, dass Melanie eine Beauftragte Person war (und ist) negieren wollen.
Was man machen könnte, weil es auch beim Herrn VetA ordentlich Umstände machen wird: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Tierarzt, weil der es unterlassen hat, einen schriftlichen Bescheid zu erlassen, was er aber hätte tun müssen (§37 (2) VwVfG) - schließlich wurde es unverzüglich verlangt, und das berechtigte Interesse ist unstrittig (Eingriff in das private Eigentum durch den mündlichen Verwaltungsakt des TA, Ansprüche geltend machen können gegen die Tierseuchenkasse). Vielleicht kann man da auch drauf klagen, auf Erlassung eines schriftlichen Bescheids... aber damit kenne ich mich nicht aus.
Dienstaufsichtsbeschwerden gehen aber immer. Und dazu muss der dann auch Stellung nehmen. Und Presse wäre halt super, erst recht, wenn die den Stadtrat sprechen wollen. Dann brennt da vermutlich ziemlich schnell der Baum. Und man stelle sich die Überschrift vor: "Bienensterben? Das BA Pankow lässt hunderttausende Bienen töten!" oder besser noch "Genozid am Bienenstand - Amtlicher Tierarzt läuft Amok!"
Viel Glück!
-
Und im OWiG - Verfahren ist der Beschuldigte erstmal anzuhören ...,
Meine Erfahrung in anderen Angelegenheiten, der AmtsVet weiß nichtmal was ein Verwaltungsakt überhaupt ist, deshalb nur mündliche Verfügungen wegen Gefahr im Verzug.
-
Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.