Hallöchen RalfK ,
da fällt einem nichts mehr zu ein!
Hast vermutlich Recht mit deiner ersten Aussage.
Wenn man mal in einigen einschlägigen Facebook "Imker"gruppen quer liest, kommt man aus dem Staunen/Ärgern nicht mehr raus...
Liebe Grüße
Marie
Hallöchen RalfK ,
da fällt einem nichts mehr zu ein!
Hast vermutlich Recht mit deiner ersten Aussage.
Wenn man mal in einigen einschlägigen Facebook "Imker"gruppen quer liest, kommt man aus dem Staunen/Ärgern nicht mehr raus...
Liebe Grüße
Marie
Mich wundert der Sperrbezirk, wenn es keinen Bienenflug gibt.
Der Sperrbezirk bezieht sich ja auch auf den Transport von Völkern durch den Imker.
dass der betroffene Imker keine Bienen verbringen darf ist klar. Aber alle anderen ?
Achso, an die Brandenburger hier:
Meine Vereinsvorsitzende meinte, der Landesverband hätte ein Seuchenmobil angeschafft/eingerichtet (das wohl besser "Entseuchungsmobil" heißen wird).
Allerdings wusste sie auch nicht, ob das schon im Einsatz war, wer das bewegt, bzw. betreut, und wie das grundsätzlich funktioniert.
Da wollen wir noch mal nachhaken.
dass der betroffene Imker keine Bienen verbringen darf ist klar. Aber alle anderen ?
Auch die nicht ohne freigabe durch den Veterinär. Geht einfach darum das es schnell passiert sein kann das nicht nur ein Stand befallen ist, ein Volk ist krank und wird geräubert und steck drei Völker an anderen Ständen an. Die haben keine Syntome aber sind schon krank, wenn man die jetzt wegbringen würde und nur zwei davon auch Ansteckend werden verschleppt man es immer weiter.
Hallo Melanie,
ich hatte auf der Apimondia mal Kontakt zu Imkern aus Neuseeland. Das Vorgehen ist in der Tat sehr pragmatisch und zielführend. In jedem Betrieb muss es eine in Bienengesundheit geschulte Person geben, das ist Pflicht! Mir ist das dortige System auch sehr sympathisch. Allerdings sind einerseits die Betriebsgrößen eine ganz andere und die Bienendichte deutlich geringer als in DE, geschweige denn in Bayern und BW.
Guido Eich hat bereits in Berlin Vorträge zur Sanierung gehalten- hat man wohl die Prozeduren und Prozesse vergessen.
Wir haben hier andere gesetzliche Regelungen als in US oder Neuseeland. Und ein Imker mit mehreren Hundert Völkern hat die Leute und Technik zur Sanierung- auch in D. Darf aber auch erst nach Freigabe vom Vet an- oder abwandern. Jedes Gerichtsurteil ist unnötig wie ein Kropf.
Warum gibt es kaum Urteile gegen Versicherungen- man vergleicht sich mit Schweigeklausel. Nur einige Imker brauchen gerichtlich bestätigt, das sie Bienen auf dem Balkon nur halten dürfen mit Genehmigung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft oder das bei Auftreten von Seuchen der Amtsveterinär Weisungsrecht hat. Auch wenn es sachbezogen andere Lösungen gäbe.
Guten Morgen,
gestern gab es einen kleinen Schlagabtausch zu dem Thema im Berliner Abgeordnetenhaus, bei dem der betroffene Imker vor rund 60 Gästen (größtenteils Imker) berichtete. Er habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren angesichts der Entwicklungen und erzählte sehr persönlich von den Erlebnissen. Er zeigte die zahlreichen Wiedersprüche beim Vorgehen auf und wie rein über mündliche Anweisungen agiert wurde.
Daraufhin outete sich einer der Zuhörer als Mitarbeiter vom VetAmt in Pankow und hielt dagegen: Man wolle nur die gut ausgebildeten, sauber arbeitenden Imker schützen.
Anschließend konnten wir noch so einige Unterschriften sammeln....
M.
Was meinte der vom VetAmt damit? Dass man von Hobbyimkern alles platt macht, damit Berufsumker geschützt sind?
Oder wie ist das zu verstehen?
Tja, und genau da ist das Problem, das sauber Arbeiten ist nicht immer das beste um Erkrankungen zu verhindern.
Wie auch immer, selbst wenn die Anweisung so umgesetzt werden sollte, dann hätte man die Anweisung im üblichen Verfahren geben müssn, Mündlich zählt halt nicht.
Der beste Witz: der Imker sollte lt. mündlicher Anweisung den Vollzug der angeordneten Abtötung mitteilen - und zwar "Am besten per Email. Damit wir das alles schön schriftlich haben!"
Übrigens hat er bis heute keinen offiziellen Abtötungsbescheid. Er ist jetzt mit dem Gerichtsurteil zur Tierseuchenkasse gestiefelt. Die haben ihn zum Amtsvet geschickt, der meinte, das müsse bei der Tierseuchenkasse eingereicht werden...
Aber da der Vet ja schon bei seinem Besuch sagte, es werde keine Entschädigung geben, ist das womöglich dann eh vergeblich gewesen... mal sehen...
M.
Also meine Vorlesungen zum Verwaltungsrecht sind nun schon etwas her, aber ich meine mich zu erinnern, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt auf Verlangen schriftlich bestätigt werden muss, insbesondere dann, wenn der Verwaltungsaktempfänger ein rechtliches Interesse daran hat. Das liegt insbesondere dann vor, wenn der Verwaltungsakt benötigt wird, um bei anderen Behörden Ansprüche geltend zu machen.
Auch für eine Anfechtung (was ja geschehen ist), wäre es zu erwarten gewesen, dass der Verwaltungsakt schriftlich ergeht.
Der Imker hat bisher also nichts Schriftliches bekommen? Zum Beispiel etwas, das er vor Gericht angefochten hat?
Nein, tatsächlich nicht. Es wurde im Eilverfahren gegen die mündliche Anweisung vorgegangen.
M.
Kleines Update: Gegen den betroffenen Imker, gegen mich (und ev. auch andere) läuft nun ein Verfahren des Veterinäramts Pankow wegen angeblicher "Ordnungswidrigkeiten" im Zusammenhang mit dem AFB-Ausbruch in Pankow.
Jetzt will das Imperium zurückschlagen... aber wenigstens der Beleg dafür, dass diese Behörde doch in der Lage ist, schriftliche Bescheide zu verfassen.
https://www.openpetition.de/petition/blog/…lkern-in-berlin
M.