Und das sagt ein Schweizer der munter bedampfen darf!!!
Impfung gegen Faulbrut?
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Hallo ?**!!
Logo , ist bei uns anerkannt erforscht erlaubt empfohlen etc. - Zugelassen .
Bedingung , Einschränkung - es muss Ad.us. vet. Oxalsäure und nicht die technische aus der Drogerie verwendet werden .
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In der Praxis setzt sich eben eine einfache und bienenschonende Methode schneller und besser durch als Methoden, die schädliche Nebenwirkungen haben. Wenn dazu noch jahrelange Anwendungserfahrung in imkerlich vergleichbaren Nachbarländern vorliegt, hat dieser Effekt nichts mit Anarchie und bewußter Verletzung von Regeln (nur um der Regelverletzung willen) zu tun.
Man muß nur die Augen öffnen und die Praxis betrachten. Es gibt ja sogar PLZ-genaue Umfragen zu den angewendeten Behandlungsmethoden oder die Anzahl von Bewertungen bei entsprechenden Verkaufsplattformen für die erforderlichen Gerätschaften.... Angesichts dieser Realitäten erscheint es eher schädlich als nützlich, wenn die Zulassungsentscheidungen unnötig lange hinausgezögert, die Methoden nicht in die offizielle Imkerfortbildung aufgenommen und nicht zuletzt ad us.vet.-Qualitäten nicht verfügbar gemacht werden (können). Allerdings führt ein solches Zurückbleiben hinter der gelebten Realität dazu, daß die allgemeine Akzeptanz von Regeln sinkt. Auch das ist sehr bedenklich.
Was hat das mit dem Fadenthema zu tun? Die Mechanismen werden diesselben sein - Besseres wird sich durchsetzen, so oder so.
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Imker zollen eine hohe Affinität zur Anarchie .
Sollte eine praktikable Impfung in Finnland zu erwerben sein wird sie auch ihren Weg zu uns finden .
Gruss Markus
Das gilt für die ursprüngliche Meldung zu dem Faden . Das bestätigt, gilt somit auch zu OX- Verdampfen in DE . Ob OX - Verdampfen , in De verboten oder nicht oder unterschiedlich gehandhabt je nach Bundesland das geht mich nichts an . Die mitgelesene Kontroverse darüber , erlaubt oder nicht , verwundert mich schon sehr - riecht nach Banane .
Wenn jedoch verboten sollte das schon eingehalten werden oder der Anwender sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein - Regress der Kasse bei gesundheitlichen Beschwerden etc.
Gruss Markus
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...riecht nach Banane .
Wenn jedoch verboten sollte das schon eingehalten werden oder der Anwender sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein - Regress der Kasse bei gesundheitlichen Beschwerden etc.
Meinst Du damit Isopentylacetat und die anderen Alarmpheromone beim Bienenstich?
Gesundheitliche Beschwerden - wo sind die jemals nachgewiesen worden?
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Wer sich einigermaßen natürlich ernährt, nimmt täglich mehr OS mit der Nahrung auf, als er mit der gesamten OS Behandlung pro Jahr aufnehmen könnte. OK, in der Schweiz mag das anders sein.
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Ihr dürft und und einige können das auch , bei euch auch ohne Tempo-Limit auf einigen Autobahnen fahren - bei uns ist bei 120 immer schluss . Ich kann natürlich auch schneller ....
Und da sind wir schon beim Schadensfall und der Abwicklung etc.
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Nur ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein Gebot, bzw. eine Erlaubnis, bzw. eine max. Zulassung, darum nennt man es auch zulässige Höchtsgeschwindigkeit, aber nicht Nicht-Zulassung.
Da, wo es sie nicht explizit gibt, gibt es die Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf Autobahnen, was weder ein Verbot, noch eine Erlaubnis noch eine Zulassung darstellt. Es ist eine Empfehlung, die keine Konsequenzen hat, sofern bei Missachtung/Überschreitung kein Schaden eintritt.
Du vergleichst gerade Äpfel mit Bananen...
Gruß Andreas
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Ich liebe Trolle
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Ich liebe Trolle
Ja, aber dann doch bitte lustig
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Ich liebe Trolle
Hat doch funktioniert !
Ist zwar auch nicht im direkten Zusammenhang zum Faden aber es tät mich in diesem erlauchten Kreis schon interessieren ob ihr nun dürft oder eben nicht - Verdampfen ? Eine klare Antwort hinbringt .
Sprühen , träufeln bis 120 kmh eben ist zulässig , dürft ihr ja . darüberhinaus womöglich verboten mit eventuellen Konsequenzen .
Gruss Markus
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Wie war das mit der Impfung?
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Ich liebe Trolle
Hat doch funktioniert !
Ist zwar auch nicht im direkten Zusammenhang zum Faden aber es tät mich in diesem erlauchten Kreis schon interessieren ob ihr nun dürft oder eben nicht - Verdampfen ? Eine klare Antwort hinbringt .
Sprühen , träufeln bis 120 kmh eben ist zulässig , dürft ihr ja . darüberhinaus womöglich verboten mit eventuellen Konsequenzen .
Gruss Markus
Ich darf natürlich schneller fahren, nur erlaubt ist es eben nicht
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Auch in diesem Faden nochmal:
Es gibt Hinweise darauf, dass Bienenvölker mit hoher Varroaresistenz auch besser mit anderen Brutkrankheiten umgehen könnten. Weil sie empfindlicher auf geschädigte Larven reagieren und schneller ausräumen.
Grüße,
Robert
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