Der Amtstierarzt erteilte ausschließlich mündliche Anweisungen und untersagte es dem Imker, einen fachlichen Beistand/Zeugen bei seinen Besuchen dabei zu haben.
Na Mensch, das klingt aber transparent.
Ist eine solche Weisung ein Verwaltungsakt? Die müssen nämlich schriftlich erfolgen.