...Nicht-Behandeln ist illegal und wir sind in Deutschland.
Das ist unzutreffend. Mir ist nicht eine einzige aktuelle Allgemeinverfügung zur Behandlungspflicht bekannt, die keine Ausnahmeregelung für Resistenzversuche enthält. Ohne eine solche Ausnahmeregelung wäre sie vermutlich sogar rechtswidrig, was man amtlicherseits in den Anfangsjahren dieser Verfügungen wohl sehr schnell eingesehen hat. Der diese Ausnahme Begehrende muß seine Ausnahme nur offen kommunizieren, resp. amtlich genehmigen lassen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.