Bienen im Herbst

  • So sah es gestern bei mir auch aus. Zum Glück wird es jetzt die Tage immer kälter - da sollte sich das endlich mal normalisieren :)

    Imkerei-Silberbiene

    Aus Freude an den Bienen / Honig aus Rotenburgs Gärten

    • Offizieller Beitrag

    Schon seit 2 jahren sind sie leer, kein grund zum außerordentlichen erfreuen!! ;)


    Aber sicher sei es dir gegönnt!!

    Aber Fluglöcher offen. :cursing:

    Als ich mich zum imkern entschlossen hatte, fand ich mich ratlos vor diversen modernen Beuten-Systemen.

    Abbé Emil Warre 1948, 12. Auflage Bienenhaltung für alle, Übersetzt von Mandy Fritsche, 2010

  • Bei mir ist da auch ein Volk drin in der Bienenkiste, deswegen der Flugspalt offen, mit Mäusegitter.


    Es gibt bei mir im Dorf einen besonderen Fall, dort wird nur dieser Honig gewünscht!

    Seit 2010 Sächsischer* Hobby-Imker mit ca. 10 Völkern in DNM

    * sie summen weicher als die nicht-sächsischen Bienen

    • Offizieller Beitrag

    Aber Fluglöcher offen. :cursing:

    Gilt eine leere Kiste, ohne Wabenwerk noch als Bienenwohnung? Wenn ja, ab wann wird aus der Bienenwohnung wieder ein Holzkasten, der offen rumstehen darf?

    Es gilt (für mich) eine Beute die nicht bewohnt ist ist geschlossen. Als Anfänger habe ich das vor mehr als 40 Jahren von den damaligen Altimkern gelernt und auch verinnerlicht.

    Aus einer nicht mehr bewohnten Bienenkiste wird daher kein Holzkasten mehr.


    Es gibt inzwischen Aussagen von Dr. W. Ritter: Eine Beute die noch nie bewohnt war kann offen stehen bleiben. Mir wiederstrebt diese Aussage auch wenn ich Dr. Ritter als Bienenfachmann durchaus akzeptiere.

    Gruß Eisvogel

    Als ich mich zum imkern entschlossen hatte, fand ich mich ratlos vor diversen modernen Beuten-Systemen.

    Abbé Emil Warre 1948, 12. Auflage Bienenhaltung für alle, Übersetzt von Mandy Fritsche, 2010

  • Sowohl die damaligen Altimker, als auch Dr. Ritter haben völlig recht, wenn man § 6 der BienenseuchVO durchliest (Zitat):

    "Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten."

    https://www.gesetze-im-interne…seuchv/BJNR005940972.html

    Da kann die in #9 gestellte Frage gar nicht aufkommen. Ob § 6 sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage, die man durchaus mit Ja beantworten kann nach allem, was man heute weiß einerseits über AFB-Sporen u.a. Ruheformen von Bienenkrankheiten und andererseits über die abnehmende Akzeptanz rechtlicher Regelungen in der Imkerschaft und über unzureichende Durchsetzungskraft zuständiger Verwaltungen,

  • Da kann die in #9 gestellte Frage gar nicht aufkommen.

    ribes Ich bin der Letzte der die BienenseuchenVO infrage stellt! Stormarn ist seit über 2 Jahren nicht AFB frei. Aber leider sind in der VO nur Bienenvolk und Bienenstand definiert, nicht die Wohnung. Eurer Praxis nach ist ein durch einen Schwarm besiedelter Kamin nach dessen Umsiedelung dauerhaft zu verschliessen, weil er zur Bienenwohnung geworden. Anders formuliert, ab wann ist gebrauchtes Material Bienenwohnung? Darf eine propolisierte Zarge offen rumstehen? Wie bienensicher müssen aus dem Dampfwachsschmelzer entnommene Rähmchen (Teile der Bienenwohnung?) gelagert werden?

  • Solche Fragen regelt die BienenseuchVO ebenfalls ganz klar. AFB-Material ist zu vernichten, im (mit Gutachten des AmtsVet) begründeten Ausnahmefall wieder verwendbar. Propolisierte Zargen oder DaWa-Rä. stehen dann und auch sonst gar nicht offen herum, außer wenn an ihnen gearbeitet wird. Das Trocknen-lassen von ausgedampften Rä. zählt man üblicherweise zum Bearbeiten, wenn es nicht über das notwendige Mindestzeitmaß hinaus ausgedehnt wird. Üblicherweise hat ein Imker auch gesteigertes Eigeninteresse daran, seine Reserve-Materialvorräte sicher vor Verschmutzungen, Umwelteinflüssen und unberechtigeten Zugriffen zu verwahren. Die neben dem schlamprigen Bienenstand abgestellten Altwaben oder zum "Ausfressen" frei aufgehängten Drohnenwaben gehören definitiv nicht zu den tolerierbaren imkerlichen Arbeitsschritten.

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