Daher macht man dies nicht im Vorfeld sondern lässt es gerichtlich im Verfahren oder vorab in einem Beweissicherungsverfahren vornehmen.
Dann hat man ein gerichtlich verwertbares Gutachten und beide Seiten haben im Vorfeld die Möglichkeit gehabt etwaige Einwände vorzubringen.
Dies war bei mir auch der Fall wodurch sogar noch Wochen nach gerichtlicher Gutachterbenennung ein Antrag aufgrund Befangenheit erfolgte und die Suche nach einem neuen Gutachter von vorne los ging. Das hat alles von Januar 2018 bis Oktober 2018 verlängert. Allein für die Gutachterbenennung gingen immer Wochen drauf bis dann jede Seite Zeit hatte ihre Einwände vor zu tragen.
Und einen Gutachter hinsichtlich Bienenwachs zu finden ist sicherlich nicht ganz so einfach, dafür gibt es zu wenig und nach meiner Meinung haben wir zumindest hinsichtlich Bienenwachs, den dafür am besten geeigneten und mit der größten analytischen Erfahrung bestimmt bekommen.
Das Gutachten selbst kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht werden, es wurden aber Waben-, Wachs- und Mittelwandproben aus 2015 und 2016 untersucht und neben der Reinheit auch auf Rücksände/PSM analysiert.
Weiterhin wird die belgische Studie zur Larvensterblichkeit mit aufgeführt und rundet alles in allem ab.
Ich versteh gerade echt nicht wieso hier nun alles so zerpflückt wird und von allen Seiten Kommentare kommen wie was zu tun sei.
Ich verlasse mich da nun erstmal auf meinen Anwalt und denke nur positiv. Sollte im Laufenden Verfahren noch weitere Punkte aufkommen, werde ich es gern mit euch teilen.
Alle anderen Betroffenen sollten sich den Antrag vom LV runterladen, ausfüllen und an den LV senden, dann kommt innerhalb weniger Tage ein Schreiben der Versicherung und damit ab zum Anwalt. Wie gesagt macht es sicherlich sinn, sich dazu an z.b. meinen zu wenden da dieser schon mitten drin ist und als Imker und Rechtsanwalt wissen sollte um was es geht.
Illusionen darf man sich natürlich keine machen. Entweder gewinnt man und es gibt was oder es gibt nur einen Titel.
Genauso kann es auch mangels Beweisen zu Problemen kommen (die ersten Trittbrettfahrer haben sich anscheinend schon bei meinem Anwalt versucht und machen einen dann natürlich berechtigt nachdenklich).
Aber DAFÜR sollte man einen Anwalt fragen der es mit einem durchgehen kann.