Danke an Mc Fly für die gelungenen Fotos.
Gab es Hinweise zu Beginn der Verhandlungen auf Absprachen zwischen den Beteiligten????
Danke an Mc Fly für die gelungenen Fotos.
Gab es Hinweise zu Beginn der Verhandlungen auf Absprachen zwischen den Beteiligten????
Unter https://www.schwaebische.de berichtet heute die "Schwäbische Zeitung "
Zitat Anfang
"Wachsskandal :
Händler muss Geldstrafe zahlen. Durch gepanschtes Bienenwachs sind in der Region zahlreiche
Bienenvölker vernichtet worden. Jetzt wurde der Schuldige verurteilt. " Zitat Ende
Der Rest des Textes ist leider nur für Abonnenten lesbar. Mag jemand aus der Region berichten, welche Inhalte der Zeitungsbericht wiedergibt ?
Gibt es denn niemanden aus dem Forum , der dort war und etwas dazu schreiben mag ?
Gespannte Grüße
Ich weiss nicht, inwiefern das zulässig ist/zielführend ist.
Ich komme grade zurück, war eigentlich als Zeugin für gestern geladen und leider bereits in Bad Waldsee, bevor man mir mitteilen konnte, dass mein Erscheinen hinfällig war.
Ich habe mir eine Ausgabe der Schwäbischen sowohl am Di, wie auch am Mi erworben und diese im Gepäck.
Da ich daheim weder über Scanner, noch Smartphone verfüge, kann ich gerne heute Nacht alles abtippen und hier einstellen. Kann mir bitte jemand kompetentes sagen, ob ich damit die Rechte der Zeitung verletze?
LG,
LP
Ich weiss nicht, inwiefern das zulässig ist
Die Antwort lautet wohl : Nein . Siehe hier https://www.bundestag.de/blob/496962/7a…17-pdf-data.pdf ( Veröffentlichung von Presseartikeln im Internet ohne Genehmigung )
Danke trotzdem !
Keine Ahnung ob ich kompetent genug bin, aber ich sage: Ja, Du verletzt die Rechte und das sollte im Kleingedruckten stehen, genau wie hier:
https://www.schwaebische.de/impressum.html
aber ich sage: Ja, Du verletzt die Rechte
So war es natürlich auch von mir gemeint : Nein, es ist nicht zulässig .... den Presseartikel ohne
Genehmigung zu veröffentlichen.
Danke für Eure Antworten. Hatte ich schon so vermutet.
Da ich selbst ja leider nicht am (einzigen) Prozesstag anwesend war, kann ich nichts aus eigener Wahrnehmung beitragen.
Schade eigentlich. Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich schon gern als Zuhörer dabei gewesen.
So war die Reise "umsonst".
Ich selbst mache mir wenig Hoffnung auf Entschädigung.
Man muss zivil klagen, und wer nicht rechtschutzversichert ist, muss sich das echt überlegen.
Das ist aber nur ein Aspekt.
Den wesentlich wichtigeren, nämlich, die Öffentlichkeit überhaupt erstmal für das Thema zu sensibilisieren, sehe ich nicht oder nur unzureichend erfüllt.
Ich bin doch etwas enttäuscht darüber, dass das Thema in den anderen Presseorganen/Fernsehen usw kein dementsprechendes Interesse hervorruft.
Vielleicht ändert sich das ja auch noch in den nächsten Tagen.
Eine Info lautet aber, dass gg Gerster am Amtsgericht Bad Waldsee zwei weitere Zivilgerichtsverfahren in nächster Zeit anstehen.
Also, Runde zwei.
Man könnte ja selber, evtl. durch Leserbriefe in diversen Gemeindeblättern/Zeitungen usw. darauf aufmerksam machen.
Überschricht: "Man stelle sich vor, dass man bewusst Bienen schaden möchte.........."
Nur so ne Überlegung
Eine Info lautet aber, dass gg Gerster am Amtsgericht Bad Waldsee zwei weitere Zivilgerichtsverfahren in nächster Zeit anstehen.
1. Auch das sind öffentliche Verhandlungen, von deren Verlauf durchaus berichtet werden darf wie auch vom Verlauf der Strafverhandlung. Woher der Berichtende seine Informationen bezog, ist dabei nebensächlich. Selbst Journalisten berichten oft über Geschehnisse, bei denen sie selbst nicht anwesend waren. Die Tatsachenschilderungen müssen freilich zutreffend sein, Meinungsäußerungen dagegen sind frei.
2. Mglw. landet jeder Geschädigte mit seiner Schadenersatzklage bei demselben Zivilrichter. Dann wären für ihn Erfahrungen über den Verlauf anderer Schadenersatzprozesse sicher hilfreich. Der Gegner sammelt die sich ja bei jedem Verfahren zusammen und gewinnt so mit der Zahl der Verfahren einen Vorsprung, den er ausnutzen wird. Man kann dies durch verschiedene Maßnahmen versuchen auszugleichen, von Informationsaustausch, Anwesenheit in den Verhandlungen gleichgelagerter Verfahren bis hin zur Abtretung eigener Ansprüche an Einen, der dann das Verfahren für all die durchführt, von denen er Ansprüche eingesammelt hat. Auf diese Weise kann man ggf. sogar zu einem anderen Richter oder sogar zum Landgericht gelangen (z.B. > 5.000,- Schaden, §§ 23, 71 GVG).
Das Problem in den Zivilverfahren wird der Beweis des kausalen Zusammenhanges zwischen dem geltend gemachten Schaden (Bienen sind verendet) und der Verwendung des verfälschten Wachses sein und der Beweis der Schadenhöhe. Wenn der Beklagte etwas davon bestreitet - was er mit Sicherheit tun wird - muss der Kläger das Eingeklagte voll beweisen. Wahrscheinliche Schlußfolgerungen reichen nicht aus. Ich habe leider wenig Hoffnung, dass das gelingt.
Mit den entsprechenden Zeugenbeweisen oder der auch in Versicherungsfällen seit vielen Jahren allgemein üblichen Beweisführung (Schadensprotokoll mit BSV + IV-Vorsitzendem als geborenen Gutachtern) sollte das gelingen.
Außerdem liegen inzwischen so viele wissenschaftlich erstellte Beweise für die Schadwirkungen von des Täters MW vor, daß er da wohl eher Gegenbeweis antreten müßte.
Zuallererst sollte man es aber mit der naheliegendsten Beweiskette versuchen: Der Täter verkaufte betrügerisch MW, von denen er den Eindruck erweckte bzw. zusicherte auf seiner HP, sie seien aus echtem Bienenwachs. Daß das gelogen war, hat ja das Strafverfahren bereits bewiesen. Nun müßte er beweisen, daß seine Betrugsmischung Bienen nix ausmacht, nicht umgekehrt. Der Kläger müßte allenfalls die imkerliche Verwendung der vom Täter betrügerisch verkauften MW beweisen, was ja durch das GC-Profil eindeutig möglich ist (Fingerprint-Profil) und die Anzahl der von ihm gehaltenen Völker (TSK-Gebührenbescheid bzw. o.g. BSV-Gutachten/Standbesichtigungsprotokoll). Wenn man als Kläger freilich vorher schon zurücksteckt, muß man mit weiteren Abstrichen, gar dem Scheitern rechnen - gerade bei einem solch skrupellosen Gegner.
Wie in #37 bereits gesagt: Die Geschädigten können sich zusammenschließen, einem einzigen oder der Versicherung ihre Schadenersatzansprüche abtreten, der dann die Gesamtschadenssumme einklagt. Auf diesem Modell beruhen übrigens auch die Angebote diverser Prozeßfinanzierer, die sich dann einen Teil des Schadensersatzes als Vergütung ausbedingen und der Geschädigte keinerlei Kostenrisiko trägt.
Nach diesen Modellen könnte man bundesweit zur Beteiligung aufrufen und den Täter von seinem hohen Roß holen. Einigkeit macht stark, wußten schon Andere.
Er wirbt übrigens immer noch mit MW, sogar Bio-MW und seinem (inzwischen abgelaufenen) Bio-Zertifikat...
Hallo zusammen,
eigentlich habe ich nichts zum Thema beizutrage, denn ich habe seit Jahren Naturwabenbau und gehöre nicht zu den Geschädigten.
Nur zur Info: bereits zum zweiten Mal versucht der Beklagte anscheinend, den NABU mit in die Sache reinzuziehen. Er will mit dem NABU über Pestizidrückstände im Wachs diskutieren, die zu direkten und indirekten Bienenwachsschäden führen würden. Ich werde keine Diskussion mit ihm deswegen führen, reinwaschen und ablenken gilt nicht!
Ja, wenn erst die Geheimhaltungsverträge zwischen den Instituten und der Industrie vom Täter aufgedeckt werden, dann lüftet sich der Vorhang. Er kämpft sogar schon gerichtlich gegen die Bundesregierung für eine Bienenwachsnorm: