Muss es, um gefördert werden zu könnem in Deutschland gekauft werden?
Oder kann man das auch bei Giordan abholen, wenn man im Urlaub ist?
Bzw wer importiert und verkauft das hier?
Konkret - 200kg Abfüllbehälter..
Muss es, um gefördert werden zu könnem in Deutschland gekauft werden?
Oder kann man das auch bei Giordan abholen, wenn man im Urlaub ist?
Bzw wer importiert und verkauft das hier?
Konkret - 200kg Abfüllbehälter..
Edelstahl Behälter vom forthofer aus Österreich wurden bezuschusst.
Leberkas: Die Förderung ist 50% aus EU Mitteln, also denke ich, dass man dir kaum verbieten kann es EU weit einzukaufen. Auf jeden Fall brauchst du halt nen Kostenvoranschlag/Angebot/Warenkorb-Kopie etc. für den Antrag und später ne ordentliche Rechnung mit Brutto und Nettoangaben.
Muss es, um gefördert werden zu könnem in Deutschland gekauft werden?
Oder kann man das auch bei Giordan abholen, wenn man im Urlaub ist?
...es spielt keine Rolle, wo Du Deine Geräte einkaufst. Du mußt nur eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. später vorlegen. ABER / UND, Du mußt zu VOR dem Einkauf einen Antrag auf Förderung einreichen, welcher als Kostenvoranschlag oder als Kopie einer Anzeige oder als Kopie aus einem formlosen Angebot bestehen kann. Der Preis gilt dann als Vorgabe. Wird dieser später (viel) höher, ist das Dein Problem. Wird er niedrig, gilt der Preis des Antrages. Deshalb ist es ratsam, sich eine höheres Angebot zu suchen um dann später evt. doch noch ein preiswerteres Gerät zu erstehen. Alle Anträge werden von der Behörde i.d.R. genehmigt wird - wenn er den Vorgaben entspricht. Erst nach dem Bescheid kannst Du einkaufen wo Du möchtest.
Jonas
Du mußt zu VOR dem Einkauf einen Antrag auf Förderung einreichen,
Ja, definitiv!
ZitatDer Preis gilt dann als Vorgabe. Wird dieser später (viel) höher, ist das Dein Problem.
Ja, genau. Sie fördern nur bis zu den beantragten Betrag.
ZitatWird er niedrig, gilt der Preis des Antrages.
Nö, es gelten die tatsächlich gezahlten Preise, aber nur bis zu den beantragten Betrag. Wenn du es billiger bekommst bekommst du die Förderung auch nur auf diesen Wert.
Es erst mal teurer zu beantragen und ggf. billiger zu kaufen ist definitiv zu empfehlen. Auf keinen Fall anders rum. Das wurde aber hier schon mal diskutiert, siehe mein Post von 2018: #92.
Kann ich so bestätigen. Bezahlt wird nur das auf Rechnung ausgewiesene, maximal aber das aus dem Antrag. Somit ist die Empfehlung keinen Rabatt oder ähnliches im Antrag einzurechnen und den Antrag nicht vor der Preisaktualisierungsrunde abzuschicken.
Ich hatte das große Glück, dass ich meinen Antrag mit dem Preis für die Mittelwandpresse von jonas gerade mit dem Preis aus der Preisliste abgeschickt hatte, als die Preise angepasst wurden. Bis zur Lieferung hat sich dann die Ausstattung geändert, sodass die Preise nochmal angepasst wurden. Gefördert wurde dann nur der Preis aus dem Antrag. Ich fand es zunächst ärgerlich, aber man muss ja auch immer sehen, dass man das Zeug hoffentlich auch kaufen würde, wenn es gar keine Förderung geben würde. Da kann man sich dann auch freuen, wenn ein großer Teil gefördert wird, statt rumzuheulen, weil man irgendwas zu 100% selbst bezahlt hat. Bitte bei der Rechnerei immer dran denken, dass es maximal 30% sein können. Sollten viele Anträge eingehen, ist es vielleicht auch deutlich weniger. Es gab auch schon Jahre, da waren es am Schluss dann unter 20% von netto.
Bei ausländischen Preisen auch dran denken, dass die netto-Preise gefördert werden und ihr die MwSt. selbst zahlen müsst. Wer also nicht den Akt mit Kauf ohne MwSt und MwSt. bei Einfuhr machen kann/will, hat beispielsweise bei Österreich dann 20% statt 19 oder 16% in Deutschland.
In #23 sind die Förderrichtlinien und der Ablauf verlinkt. Da steht alles. Da muss niemand irgndwelche Spekulationen anstellen oder auf deren Richtigkeit vertrauen. Muss man halt nur lesen.
Wichtig: Nicht bestellen bevor man den Antrag losgeschickt hat. Kauf zwischen Antrag losschicken und Zusage ist möglich (siehe "Vorzeitiger Maßnahmebeginn") aber vom Amt nicht empfohlen. Geld gibts dann sowieso erst Ende 2019 nach einem Zahlungsantrag.
Gibt es unter 5000,- eine Eingangsbestätigung?
Das Merkblatt macht dazu widersprüchliche Angaben.
In einer anderen Sache habe ich auf eine Eingangsbestätigung der Füak 2 oder 3 Monate gewartet. Wenn man die Weihnachtsaktionen ausnutzen will, wird das ggf ganz schön knapp... Screenshot_20201019_151934_com.google.android.apps.docs.jpg
Was ist daran widersprüchlich?
Bekomme ich nun ein Eingangsbestätigungsschreiben oder nicht?
Ist der "Eingang des Förderantrags" der tatsächliche physische Eingang, wenn der Umschlag in den Briefkasten der FüAk geworfen wird, oder gilt der Antrag dann als Eingangen, wenn eben dieser Eingang durch einen schriftlichen Verwaltungsakt "amtlich" bestätigt wird - unter Umständen erst eine Jahreszeit später ?
Leberkas: Soviel ich mich erinnern kann, gab es eine Eingangsbestätigung per Post, aber erst nach über drei Wochen. Dann aber mit Nennung des Eingangsdatums ab dem dann Bestellungen möglich gewesen wären.
Beim ersten Mal habe ich nach zwei Wochen per eMail nachgefragt und sie haben mir recht schnell per eMail geantwortet (nachdem sie mich Telefonisch nicht erreicht hatten) und den Eingang bestätigt. Du könntest dann auch anrufen und Nachfragen, die waren eigentlich immer recht nett.
Solange der Antrag nicht auf dem Postweg verloren gegangen ist, reicht es eigentlich auch wenn du nach dem Abschicken ein bis zwei Werktage wartest. Es heißt ja "mit Eingang des Förderantrags". Sicherer wäre natürlich das Abwarten der Eingangsbestätigung. Wenn du es eilig hast, einfach nach ein paar Tagen freundlich nachfragen. Dabei deine Betriebsnummer angeben, erleichtert denen die Zuordnung und Bearbeitung, was wieder positiv auf dich zurück fällt.
Bekomme ich nun ein Eingangsbestätigungsschreiben oder nicht?
Ist der "Eingang des Förderantrags" der tatsächliche physische Eingang, wenn der Umschlag in den Briefkasten der FüAk geworfen wird, oder gilt der Antrag dann als Eingangen, wenn eben dieser Eingang durch einen schriftlichen Verwaltungsakt "amtlich" bestätigt wird - unter Umständen erst eine Jahreszeit später ?
Es gilt der Tag des Eingangs (Eingangspoststempel beim Amt). Die Post braucht für solche Sachen normalerweise nur einen Tag für die Zustellung, also normalerweise am Tag nachdem du es per Post verschickt hast, sicherheitshalber würde ich mindestens zwei warten.
Danke Martin, nun kenne ich mich aus
Servus,
also Oktober ist um und der Antrag ist noch nicht online.
Auf https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/f…ndex.php#tab-24 steht immer noch 'Förderantrag (steht ab Oktober 2020 zur Verfügung)'.
Man könnte ja mal nachfragen, die antworten eigentlich immer schnell und freundlich genug.
Denke aber auch so, dass es die Tage, spätestens nächste Woche so weit sein sollte.
Es sei denn Corona verzögert dies auch - Personalmangel o.ä.