Alles anzeigenSoweit ich das mitbekommen habe gibt es bei dieser Förderung einen Topf in einer gewissen Höhe.
Gefördert wird "bis zu 30%" des Nettopreises. Ist die Gesamtsumme höher als der Topf sinkt der
Prozentsatz.Siehe das offizielle Merkblatt http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agra…erung_2019.pdf:
ZitatAlles anzeigen4. Förderhöhe
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung
gewährt. Der Zuschuss kann bis zu 30 % der förderfähigen
Nettoausgaben (nachweisbare Ausgaben ohne
Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten, Rabatte
und Skonti) betragen. Bei großer Nachfrage kann die Förderquote
auch unter 30 % sinkenWobei ich davon ausgehe, dass für die Festlegung des Prozentsatzes die später separat eingereichten Realkosten verwendet werden, nicht die beantragten Kosten die dann nur als persönliches Maximum gelten.
Richtig, damit hat bzw. hätte die Summe der Beantragung keine negativen Auswirkungen auf den Fördersatz. Es könnte sogar sein, dass beim Förderbudget bei sehr hoher Beantragungssumme nachgesteuert wird.