Fantasiename ohne Gewerbe? // Kaufanfrage übers Web

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  • Hallo Liebe Mitimker,

    ich habe letztes Jahr angefangen zu

    Imkern. Zum Start habe mir eine Website erstellt, deren Name nicht geschützt ist. (1)


    Allerdings kam mir heute ein Gedanke auf:


    Ich habe fünf (5) Völker. Kein Gewerbe angemeldet (aber dem Finanzamt gemeldet, dass ich es aus Liebhaberei ausführe. Antwort: Einnahmen/Ausgaben an Steuererklärung anheften und fertig). Eine Betriebsnummer habe ich natürlich.


    Also landwirtschaftlicher Betrieb ohne Gewerbeanmeldung. Rechnungen werden nicht ausgestellt.


    Erste Frage: Ist es mir trotzdem erlaubt, einen Fantasienamen für meine Imkerei zu verwenden?

    Lohnt es sich, diesen als Privatperson?? / landwirtschaftlicher Betrieb schützen zu lassen?


    Zweite Frage: Wenn ich im Internet ein Formular für eine Kaufanfrage bereitstelle (die mir per E-Mail zugesandt wird), ich jedoch nur an meiner Haustür verkaufe (Urproduktion), ist dies ohne Gewerbe erlaubt oder nicht? Denn der Kaufvertrag findet erst statt, wenn der Honig an meiner Haustür abgeholt und bezahlt wird (nur Barzahlung und nur Abholung).


    Es tut mir leid, falls dieses Thema schon einmal behandelt wurde. Über die SuFu habe ich nichts gefunden ...


    (1) Laut https://www.dpma.de/ ist der Name, Bilder usw. nicht geschützt. Allerdings gibt es eine .com Adresse, die auch Honig verkauft, allerdings mit anderem Unternehmennamen und innerhalb der EU (CZ).

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  • Ist es mir trotzdem erlaubt, einen Fantasienamen für meine Imkerei zu verwenden?

    Ja, aber nur als Namenszusatz. Du musst als Einzelunternehmer im Geschäftsverkehr unter Deinem eigenen Namen auftreten. Der muss z.B. auch auf dem Honigglas stehen.


    Die Frage nach dem Gewerbe hatten wir hier vielfach behandelt: Imkerei ist kein Gewerbe i.S. der Gewerbeordnung.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Der Domainname darf keine Urheberrechte verletzten. Wenn du dir die Rechte sichern möchtest, kannst du eine Wort-/Bildmarke eintragen lassen.


    Deine selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte dürfen über alle Vertriebskanäle angeboten werden. Haustür, Laden Internet. Das ist unproblematisch.


    Eine EÜR brauchst du als Hobby-Imker, sofern du nicht mehr als 70 Völker hast, auch nicht bei der Steuererklärung einreichen.


    Zur Namensgebung bei Einzelkaufleuten hat Wolfgang schon alles geschrieben.

  • Ja, aber nur als Namenszusatz. Du musst als Einzelunternehmer im Geschäftsverkehr unter Deinem eigenen Namen auftreten. Der muss z.B. auch auf dem Honigglas stehen.


    Die Frage nach dem Gewerbe hatten wir hier vielfach behandelt: Imkerei ist kein Gewerbe i.S. der Gewerbeordnung.


    Wolfgang

    Klar, also mein Name steht immer irgendwo dabei (Honigglas, Internetpräsenz usw), inkl. Anschrift.


    Deine selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte dürfen über alle Vertriebskanäle angeboten werden. Haustür, Laden Internet. Das ist unproblematisch.


    Ich hatte schon öfters gelesen, dass die Urprodukte (Honig, Propolis...) nur an der Haustür verkauft werden dürfen, ansonsten gilt man als Gewerbe (z.B. Ebay-Verkauf, Internet Inserat mit Versand usw.).


    Wo kann man denn nachlesen, was nun richtig ist? Leider gibt es ja alle antworten und viele haben eine andere Meinung.


    Danke für eure schnellen antworten!

  • Deine selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte dürfen über alle Vertriebskanäle angeboten werden. Haustür, Laden Internet. Das ist unproblematisch

    Du willst doch nicht übers Netz verkaufen, sondern an der Haustür. Dein "Vertriebskanal" ist Dein Internetauftritt, genauso wie das Schild an der Haustür.

    Ich wurde gut erzogen. Keine Ahnung, was dann passiert ist...

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  • Wo kann man denn nachlesen, was nun richtig ist?

    In der Tat gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung. § 6 Gewerbeordnung (GewO) nennt zwar die Fischerei als Ausnahme, nicht aber die Landwirtschaft allgemein.

    Dass die Urproduktion nicht unter die Gewerbe i.S. der GewO fällt, ist lediglich Gewohnheitsrecht. Nicht strittig ist, dass Honig zu den Urprodukten gehört, es gibt aber die Meinung, beim Internetverkauf sei die Grenze der Urproduktion überschritten. Dass der Lieferort außerhalb des Produktionsortes liegt, kann zumindest als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gewertet werden.


    Ich würde das örtliche Gewerbeamt fragen. Im Zweifel kannst Du Dir ja einen Gewerbeschein holen. Steuerliche Folgen entstehen daraus nicht - abgesehen davon, dass damit eine Meldung ans Finanzamt einhergeht.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • WFLP: Nur ungern widerspreche ich Dir auf diesem Feld. Z.B. § 55 GewerbeO definiert klar, was ein Reisegewerbe ist (ja, auch der Verkauf von LW-Urproduktion durch den Erzeuger), um dann in § 55a Abs. 1 Zf. 2 bspw. die Selbstvertriebs-Imkerei (nur) von der damit verbundenen Verpflichtung auszunehmen, sich eine Reisegewerbekarte besorgen zu müssen. Vermutlich meint SilentDrohn diese Ausnahmeregelung in #4:


    https://dejure.org/gesetze/GewO/55a.html


    Beim Online-Vertrieb bestehen andere Regeln bzw. Auffassungen als bei althergebrachten Vertriebswegen. Bspw. wird von der Registerbehörde derzeit bspw. die vor Jahren etablierte Grenze von 10 gleichartigen Verkäufen/Jahr angenommen, um einen ebay-Verkäufer als Verpackungsmüll-Hersteller im Sinne von § 3 Abs. 1 VerpackG einzustufen (Kriterium der Dauerhaftigkeit und der Wiederholung).

  • Nur ungern widerspreche ich Dir auf diesem Feld. Z.B. § 55 GewerbeO definiert klar, was ein Reisegewerbe ist (ja, auch der Verkauf von LW-Urproduktion durch den Erzeuger),

    Meine Hinweise bezogen sich auf den Internetverkauf, nicht auf den Haustürverkauf.

    Wenn das Internet aber nur zur Werbung, nicht zum Verkauf genutzt wird, dürfte das anders aussehen. Da hat Jelle natürlich recht.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Jelle: Es kommt auf die konkreten Umstände an, ob zwischen bloßer Werbung im I-net und dem eigentlichen Verkaufsakt an der Haustür wirklich zu unterscheiden ist.

    Mit Sicherheit gibt es Juristen, die das I-net-Angebot eines Kaufvertrags und dessen Annahme durch e-mail als den Kaufvertragsabschluß ansehen. Dessen Erfüllung an der Haustür wäre dann nur Folge des bereits vorher geschlossenen Kaufvertrages.

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  • Mit Sicherheit gibt es Juristen, die das I-net-Angebot eines Kaufvertrags und dessen Annahme durch e-mail als den Kaufvertragsabschluß ansehen. Dessen Erfüllung an der Haustür wäre dann nur Folge des bereits vorher geschlossenen Kaufvertrages.

    Oh

    Ich wurde gut erzogen. Keine Ahnung, was dann passiert ist...

  • Danke an alle für die schnellen und Informativen antworten.


    Genau wie in #7 und #10 beschrieben, vermute ich eben das es da Abmahnungen geben kann o.ä.


    Ich fühle mich momentan richtig überfordert. Vielleicht könnt Ihr mir ja da noch helfen, wenn Ihr wollt. Ich möchte nicht extra ein Topic aufmachen (oder sollte ich?).


    Stand:

    Bisher verkauft: 0 (Kein Honig, Kein Propolis, Kein Wachs...)

    Betriebsnummer: Ja

    Gewerbeschein: Nein

    Waren zugekauft: Nein

    Völker: Anfang 2018 = 3, Ende 2018 = 5


    Aufgaben(Außer mich um meine ladies zu kümmern :):(


    - Rechnung auf Anfrage mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (10,7%) (Steuer-ID nicht notwendig, oder doch?)

    - (Elster Online) Anlage L der Einkommenssteuer (Oder wie wird die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 13a EStG) angewandt?)

    - Keine Umsatzsteuererklärung da kein Gewerbe nach GewO?


    Ich hoffe ich hab jetzt nicht alles durcheinander gewürfelt :(


    PS: Keine Angst, ich kenne mich mit Bienen besser aus als mit Steuer & Recht :)

  • Hi,


    eine Rechnung ( bis 250€ ) kannst Du bei Bedarf ausstellen. Dafür wird keine Steuernummer benötigt.


    Wenn keine weiteren Landwirtschaftlichen Sachen dazukommen,


    ( Ackerland, Wald o.ä. ) hast Du mit der Steuer bis 30 Völker nichts zu tun.


    Es ist auch kein Problem wenn du auf einer Homepage dein Angebot


    darstellst und an der Haustür verkaufst. Ob die Kunden per Mail, Telefon


    oder per Kontaktformular anfragen ist dabei egal.


    Gruss Joachim

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