Mein Rat:
1. Dem Händler das zu erwartende Merkblatt der Stiftungsbehörde aushändigen und dazu Deinen TSK-Gebührenbescheid, der ja beweist, daß Du weniger als 30 Völker hast und somit Hobbyimker bist. Damit ihm gesprächsweise erläutern, warum Deine Hobbyimker-Gläser nicht dem VerpackG unterfallen.
2. Wenn er Dich aus Angst vor Mithaftung trotzdem auslisten will -> Rücknahmelogistik und Pfand vorschlagen. Wenn er auch das nicht mitmachen will, ist sein Regal ab 1.1.19 für Dich gesperrt.
3. Letzte Möglichkeit: Du suchst Dir einen Glasverkäufer, der Dir Gläser mit Entsorgungslizenz verkauft (gebraucht oder neu) und diese Lizenzbescheinigung gibst Du Deinem Händler in Kopie zum Abheften.
Nette Berufsimker, die jetzt schon nach VerpackVO Entsorgungslizenzen zahlen, geben gebrauchte Honiggläser aus ihrem Kundenrücklauf unentgeltlich an Hobbyimker ab. Sie betreiben ihre Abfüllmaschinen lieber mit Neugläsern. Für ihre Kundenrücklaufgläser hatten sie ja schon bei Erstabfüllung Entsorgungsgebühren entrichtet. 2 x Gebühren für dasselbe Glas können m.E. nicht verlangt werden.