Moin,
am Einfachsten wäre es, würde der Hersteller einen Entsorgungsbeitrag abführen und diesen dem Käufer mit draufschlagen, wie die Mehrwertsteuer.
Diese Variante hat die Verpackungsindustrie ja in das VerpackG hineinschreiben lassen. Im realen Wirtschaftsleben aber scheut der Imkerbedarfshandel den bürokratischen Mehraufwand ebenso und bietet deshalb keine lizenzierten Gläser an. Die Ernte von 2018 müßte aber bereits in solche Gläser abgefüllt werden, um ab 1.1.19 nicht dem Vertriebsverbot zu unterliegen. Der Zug ist also bereits ohne die Hobbyimker abgefahren...
Doch das führt am eigentlichen Problem vorbei: Die Bemühungen gerade der Hobbyimker zur echten Wiederverwendung von Honiggläsern (ohne Umweg über den Altglasbruchcontainer) - seit vielen Jahren bereits praktiziert - werden durch das VerpackG nicht nur ignoriert, sondern ins Gegenteil verkehrt: Hobbyimker werden gegen ihren Willen in den Einweg-Wegwerfsektor abgedrängt.
Derartige Fehlsteuerungen künden entweder davon, daß das Gesetz schlecht erarbeitet oder(/und?) aber bei dessen Erarbeitung und jetzt der praktischen Umsetzung der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Im Ergebnis sichert das VerpG der Entsorgungs- und Verpackungsindustrie besser als zuvor gesichtere Einkünfte unter ökologischem Deckmantel.
Der DIB könnte dieses Problem abmildern helfen, indem er bspw. einerseits das Einheitsglas zum bundeseinheitlichen Pfand ausschreiben und sich auch zur Rücknahme = Pfanderstattung verpflichten und andererseits dem Trend zur Regionalisierung/Individualisierung nachgeben und endlich die Verwendung von individuellen Etiketten auf dem Einheitsglas gestatten und so sein Markenzeichen fortentwickeln würde.