- Offizieller Beitrag
Kurze Zwischenbemerkung:
Wer auf das Gespräch am Sonntag Maske/ BM Klöckner gehofft hat, lese hier die Pressemiteilung.
http://deutscherimkerbund.de/download_db.ph…log_id=0&id=478
Gruß Eisvogel
Kurze Zwischenbemerkung:
Wer auf das Gespräch am Sonntag Maske/ BM Klöckner gehofft hat, lese hier die Pressemiteilung.
http://deutscherimkerbund.de/download_db.ph…log_id=0&id=478
Gruß Eisvogel
Alles anzeigenAlles anzeigenWoher das Märchen stammt, ein Hobbyimker müsdte nun ein Gewerbe beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden, ist mir schleierhaft. Eine solche Behauptung ist schlichtweg juristischer Unfug. Das VerpackungsG regelt NICHT, was als Gewerbe einzustufen ist. Es hat auch keine Auswirkungen auf die steuerrechtliche Einstufung einer Imkerei.
Bin mal gespannt, ob er stutzig wird bei der Anmeldung und er dann erst anfängt zu überlegen.
Meinst Du mit "er" mich?
Wie wäre es, wenn Du diesen unsubstantiierten Beitrag mit normbasierten Argumenten unterlegst?
- nationale Kennnummer (sofern vorhanden Handelsregister-Nr., alternativ die Gewerbeschein-Nr.)
- Erklärung über die Systembeteiligung bzw. über eine Teilnahme an einer sog. Branchenlösung
https://www.verpackungsregister.org/c-faq-zur-zentralen-stelle/
Sind beides Punkte, die sehr sehr hässlich sind, aber wenn du dich registrierst, sag mal wie du diese Punkte erfüllst, ohne das ein weiterer Rattenschwanz an zusätzliche Aufgaben und Dokumentationspflichten dazugekommen ist.
Einzige Möglichkeit die ich dort sehe, ist die "Landwirtschaftsnummer" auch zu akzeptieren.
Okay, mit dem Gesetz magst Du also nicht argumentieren. Dort wirst Du den von Dir zitierten Klammerzusatz auch nicht finden.
Wer kein Gewerbe hat, muss auch keine Gewerbenummer mitteilen. Nationale Kennnummer kann möglicherweise auch die Nummer sein, mit der wir Imker registriert sind.
Jedenfalls führt das VerpackungsG nicht dazu, dass Imker ein Gewerbe anmelden müssen.
Systembeteiligung ist der Vertrag mit einem Unternehmen über die Teilnahme am Recyclingkreislauf.
Und der Clou ist, all das entfällt bei Mehrwegverpackungen. Neu ist dabei nur, dass der Aufdruck „Mehrwegglas“ nicht mehr reicht. Das Mehrwegsystem muss auch funktionieren, was zumeist über ein geeignetes Anreizsystem sicherzustellen ist. Das kann ein Pfand sein, muss es aber nicht. Möglicherweise reicht auch bereits die persönliche Beziehung zwischen Imker und Kunde.
Freut mich, dass du ein Jurist bist und den Gesetzestext interpretieren kannst, was der Gesetztgeber will. Dazu kommt, dass die Durchführungsverordnungen mir noch nicht bekannt sind. Daher die Frage, garantierst du, dass man die Gewerbenummer/Handelsregistereintrag nicht vorlegen muss oder ist das deine Vermutung oder gar nur Laieninterpretation oder hast du tieferes Wissen?
Man lese sich hier die einschlägigen Fäden mal durch, um zu beurteilen, wieviel Aufwand Hobbyimker betreiben, nur um die Einweggläser anderer In-Verkehr-Bringer doch noch einer Mehrfachnutzung zu erschließen
Ich nehmen nur noch meine eigenen Gläser an, nchdem ich voreiniger Zeit eine Sammlung von mehr als 100 Gläser geschenkt bekommen habe, die alle voll mit Schimmel waren. Das kommuniziere ich auch gegenüber meinen Kuden so. Diese Gläser sind genau wie die, die mir letztens noch unsere Kirche nach einem Jahr sameln der nicht vollständig getrockneten Gläser gebracht hat, im Atglascontainer. Ist mein Logo drauf gibt es 50 cent zurück, wenn nicht lehne ich ab. Ist bei CocaCola oder Krombacher oder oder oder auch nicht anders.
Der öffentliche Aufruf zur Begehung solcher Ordnungswidrigkeiten sollte hier im Forum nicht toleriert werden!
Ich sehe das als seine persönliche Meinung an. Kannst ja dann am 01.01.2019 in seinem Landkreis petzen gehen. Es ist hier wie mit der Oxalsäure-Verdampfung (bitte jetzt hier keine Diskussion dazu) Kann jeder machen wie er will. Alle hier sind älter als 18 Jahre.
Und ziehe dir in vorauseilendem Gehorsam ruhig den ganzen quatsch auf den Tisch. Wenn dann jemand zu dem Ergebnis kommt, wir müssen nicht, können aber, bist du angemeldet und der Depp alle anderen sind raus. Sagt mir die Lebenserfahrung in diesem System.
Kannst ja dann am 01.01.2019 in seinem Landkreis petzen gehen.
Echt jetzt...?!
Moin zusammen,
ich bin mal wieder fasziniert dass man sich über ungelegte Eier nicht nur aufregen sondern sogar auf unterem Niveau streiten kann.
Ich werde weder losrennen und der Obrigkeit untertänigst meine Gebühren nach dem Verpackungsgesetz hinterhertraen und nochweniger werde ich nachts wachliegen und mich fragen wie ich eventuelle Gebühren von 10cent pro Glas + Gewerbeanmeldung + Gewerbesteuer + Vermögesnsteuer (die Gläser und der Honig sind ja einiges Wert) + Gebühren für die Bürokratieabbauvermeidungskampagne des Landwirtschaftsministeriums und die ganzen wasweissichwasmansichnochalleseinfallenlassenkannumsichdarübersorgenzumachen bezahlen soll.
Wenn man an mich herantritt werde ich reagieren. Wahrscheinlich werden aber nur die Gläser im Einkauf teurer weil die Hersteller die Gebühren direkt abführen. Aber was weiss ich schon...
Entspannte Grüße sendet
Der Honigdachs!
Alles anzeigenMoin zusammen,
ich bin mal wieder fasziniert dass man sich über ungelegte Eier nicht nur aufregen sondern sogar auf unterem Niveau streiten kann.
Ich werde weder losrennen und der Obrigkeit untertänigst meine Gebühren nach dem Verpackungsgesetz hinterhertraen und nochweniger werde ich nachts wachliegen und mich fragen wie ich eventuelle Gebühren von 10cent pro Glas + Gewerbeanmeldung + Gewerbesteuer + Vermögesnsteuer (die Gläser und der Honig sind ja einiges Wert) + Gebühren für die Bürokratieabbauvermeidungskampagne des Landwirtschaftsministeriums und die ganzen wasweissichwasmansichnochalleseinfallenlassenkannumsichdarübersorgenzumachen bezahlen soll.
Wenn man an mich herantritt werde ich reagieren. Wahrscheinlich werden aber nur die Gläser im Einkauf teurer weil die Hersteller die Gebühren direkt abführen. Aber was weiss ich schon...
Entspannte Grüße sendet
Der Honigdachs!
Wenn man bedenkt das Bußgelder nicht unerheblich sein können und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, klingt das ziemlich naiv.
Kannst ja dann am 01.01.2019 in seinem Landkreis petzen gehen.
Echt jetzt...?!
Bist du jetzt Laie oder hast du tieferes Wissen? Warte noch auf eine Antwort.
Ist mein Logo drauf gibt es 50 cent zurück, wenn nicht lehne ich ab. Ist bei CocaCola oder Krombacher oder oder oder auch nicht anders.
Hallo, Getränkeflaschen sind wenigstens irgendwie alle genormt,und somit nimmt Krombacher auch Flaschen von Erzquell zurück usw.
Bis bald
Marcus, der solange es keine Pfandpflicht gibt, kein Pfand auf das DIB-Glas nimmt oder gibt. Ich gebe doch noch nicht 50 Cent Pfand für ein Produkt, was leer, sauber und steril weniger kostet.
Bist du jetzt Laie oder hast du tieferes Wissen? Warte noch auf eine Antwort.
Ich fände es schön, wenn wir mal wieder zu einem angemessenen Miteinander zurückkehren und die Diskussion sachlich sowie mit dem gebotenen wechselseitigen Respekt betreiben würden.
Dein zitiertes Einfordern einer Antwort auf eine Frage, deren Sinn sich mir nicht aufdrängt, finde ich hingegen von der Art und Weise unangemessen, weshalb ich darauf nicht weiter reagieren möchte.
Wir kommen beide aus Berlin und können uns daher gern mal zu einem fachlichen Austausch treffen. Das ist vielleicht auch einfacher, sich unmittelbar mit dem Regelungskonstrukt des neuen VerpackG auseinanderzusetzen. Ich bin überzeugt, in einem solchen Diskurs lassen sich viele Fragen ganz einfach klären.
Gruß
Christian
Alles anzeigen...
aus meiner Sicht...
Kaufen wir aber Gläser möglichst billig ohne Einkalkulierung einer "Recycling-Abgabe" und werden die Gläser nicht wiederverwendet, dann ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten müssen.
Jeder Imker sollte da vielleicht mal selbstkritisch drüber nachdenken. Und bei diesen Überlegungen sollte jeder auch Bedenken,
Ich für meinen Teil ...
Außerdem ist es meine persönliche Entscheidung, Honiggläser nicht wiederzuverwerten, also ist es auch nur recht und billig, dass ich die Entsorgungskosten übernehme und nicht auf den Kunden abwälze, der das Glas vielleicht sogar zurückbringen wollte.
Das oben markierte ist nicht nur naiv, sondern auch arrogant, zudem widerspricht es deiner eigenen Linie.
Du redest von wir, unterstellst allen anderen Imkern, nicht über Nachhaltigkeit und Umweltschutz nachzudenken, forderst Selbstkritik, stellst im Nachsatz aber fest, dass du nach eigenem Ermessen keine Wiederverwendung betreibst und gern dafür zahlst - wohl aus Bequemlichkeit und Bedenkenlosigkeit gegenüber der Glasmüllmenge, die du selbst verursachst. Du willst dich freikaufen und dich dadurch deiner Verantwortung entziehen. Vllt. solltest du die "imkerliche Selbstkritik" erstmal bei dir selbst ansetzen, anstatt von dir auf Andere zu pauschalisieren und für diesen Mist zu werben.
Du haust hier einige Behauptungen und Unterstellungen raus, bist aber beleidigt, wenn man dir darauf entgegnet, welche berechtigten Schlüsse man aufgrund deiner thematischen Einlassungen zieht.
Gruß Andreas
honigdachs: Leider treffen die Hersteller bereits 2018 vermehrte bürokratische Pflichten, die sie ohne jegliche Aufforderung gegenüber der "beliehenen Behörde" (Stiftung) fristgerecht zu erfüllen haben. § 9 bspw. bildet da keine Ausnahme und die bereits 2018 nach der alten VerpVO verkauften Verpackungen sind zwingende Grundlage für die Pflichtmeldungen - da gibt es weder Ausnahmen, noch das Warten auf irgendwelche Aufforderungen. Die Pflichten sind direkt im Gesetz begründet worden. Einfach teurere Gläser einzukaufen, reicht nun auch nicht mehr - eine entsprechende Systembeteiligungbescheinigung des Glaslieferanten ist nun zwingend vorgeschrieben.
Die entscheidenden Fragen sind also nach wie vor: a) Ist der Hobbyinker wirklich als Hersteller einzustufen und b) unterfällt er der Ausnahmeregelung für LW-Betriebe? Selbstverständlich abgesehen davon, daß dem Imker immer noch die Mehrweg-Alternative bleibt, die er im Zweifel mit all den verschärften gesetzlichen Voraussetzungen (Rücknahmelogistik, praktiziertes Anreizsystem) nachweisen können muß.
DIe Information aus #105 über die behördlichen Bemühungen, alle Imker in das VerpG zu integrieren, sprechen für sich. Auf den ersten, aktuellen Einführungsseiten der Behörde wird ausdrücklich betont, daß auch von den Kleinen bei Unterschreiten der Schwellwerte Nachweise - und zwar bereits für 2018! - abverlangt werden können und demzufolge entsprechende Dokumentationspflichten bereits jetzt bestehen. Der Laie fragt sich nun besorgt, warum gleich am Anfang, bei Einführung in die Neuerungen solche Betonung auf die Ausnahme von der Ausnahme gelegt wird. In diesem Lichte löst da #105 schon gewisse Besorgnis aus...
Fragt doch beim nächsten Einkauf Euren Glaslieferanten mal nach der Garantieerklärung, für Euch die Beteiligung am Entsorgungssystem gem. VerpG zu übernehmen. Wenn er Euch ein Originalschreiben mit Originalunterschrift aushändigt, dann könnt Ihr das bei der Behörde vorlegen. Die akzeptiert gem. ihren Informationsseiten nämlich nur Originaldokumente.
Alles anzeigenBist du jetzt Laie oder hast du tieferes Wissen? Warte noch auf eine Antwort.
Ich fände es schön, wenn wir mal wieder zu einem angemessenen Miteinander zurückkehren und die Diskussion sachlich sowie mit dem gebotenen wechselseitigen Respekt betreiben würden.
Dein zitiertes Einfordern einer Antwort auf eine Frage, deren Sinn sich mir nicht aufdrängt, finde ich hingegen von der Art und Weise unangemessen, weshalb ich darauf nicht weiter reagieren möchte.
Wir kommen beide aus Berlin und können uns daher gern mal zu einem fachlichen Austausch treffen. Das ist vielleicht auch einfacher, sich unmittelbar mit dem Regelungskonstrukt des neuen VerpackG auseinanderzusetzen. Ich bin überzeugt, in einem solchen Diskurs lassen sich viele Fragen ganz einfach klären.
Gruß
Christian
Sorry aber du schreibst, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege. Du erklärst, dass die nationale Kennnummer nicht nur sich aus dem Handelsregister und der Gewerbenummer ergibt. Leider gibt es dazu aber keine Aussagen worauf du dich stützt, forderst die aber bei anderen und Ihren Erklärungen ein. Auf Nachfragen kommt dann nichts. Das empfinde ich als einen schlechten Stil in einer Diskussion.
Wenn ich naiv bin ist der Eine oder andere hier vielleicht auch paranoid....
Ich habe in verschiedenen Threads immer mal darum gebeten mir, gerne auch anonymisiert, Bußgeldbeide zu übersenden.
Alles mögliche ist (angeblich) streng verboten und kann (angeblich) sofort mit (angeblich) existenzgefährdend hohen Bußgeldern belegt werden.
Irgendwer ist hier immer mit dem erhobenen Zeigefinger unterwegs und baut eine Bedrohungslage apokalyptischen Ausmasses auf.
Tasächlich gab es aber noch nie einen Bußgeldbescheid zu bewundern, dabei ist so viel verboten...
Schwammtuchmethode, Oxalsäureverdampfung, Abfüllen in DIB-Gläsern ohne DIB-Etikett, Verkauf von Propolislösung, nichtbesitz einer eichfähigen Waage. Jetzt also auch Verkauf von Honig in Gläsern ohne Entsorgungsvertrag bzw. Pfandsystem.
Glaubt Ihr denn wirklich die Behörden ziehen los und schnappen sich den nächstbesten Imker der jährlich 200kg Honig vermarktet und probieren bei dem erstmal aus wie hoch sie den bestrafen können aufgrund einer vollig neuen Gesetzesgrundlage?
Ich arbeite selbst in einer Behörde. Ich sage Euch die werden den Teufel tun. Die warten schön auf die Ausführungsbestimmungen. Und wenn es uns dann tatsächlich immer noch betrifft wird mich der Imkerbund darüber informieren und wenn ich es dann immer noch nicht wahrhaben will wird mich die Behörde darauf hinweisen und wenn ich dann immer noch nicht reagiere kommen irgendwann die hohen Bußgelder dran, denn dafür sind sie gedacht, nämlich um die Unbelehrbaren zu bekehren und nicht um an den Unwissenden ein Exempel zu statuieren.
Also meine Bitte an alle Mitleser....
Ruhe bewahren!!!! Und falls wirklich mal einer einen Bußgeldbescheid bekommt:
Persönliche Daten schwärzen und hier einstellen.
Danke im voraus!!!!
Wenn ich naiv bin ist der Eine oder andere hier vielleicht auch paranoid....
Der paranoide Tonfall zieht sich hier durch alle Themen, nachdem 80!, 90!, 100% der Bienenvölker am Wachs gestorben sind, braucht der Imker ein neues Damoklesschwert. Behördenwillkür! Die Industrie/ die 'Stiftung' / die Behörden mit ihrem willigen Werkzeug DIB/Maske haben nicht weniger vor als uns alle, ohne jede Ausnahme, in ein Gewerbe zu drücken und DANN, Ihr werdet schon sehen!!! Alle die das nicht sehen sind doof.
Danke für die nette Mittagspause!
Beste Grüße,
Ralf
Ich denke man muss hier unterscheiden zwischen Einzelfall und Gesamtlage:
Einzelfall: Wie honigdachs richtig schreibt ist für den einzelnen Imker nichts zu veranlassen. Bis es zu Strafen kommt müssen noch einige Schritte durchlaufen werden (Information durch die Verbände, Aufruf von Behörden...)
Gesamtlage: Hier werden in meinen Augen zur Zeit die Weichen für die Ausführungverordnungen gestellt. Meine persönliche Einschätzung ist, dass der DIB eine Möglichkeit für einen höheren Absatz seiner Gläser sieht und damit nicht die Interessen aller Mitglieder vertritt. Es sollte auf allen Ebenen dafür gekämpft werden, dass Imker als landwirtschaftliche Betriebe davon ausgenommen werden. Das ist auch der Grund warum ich diesen Thread auch jetzt schon sinnvoll finde, obwohl kein Bußgeldbescheid droht.
Grüße vom Apidät